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Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Mahlzeit-, Öko-, Geschenk-, Sport- und Kulturschecks

Um den Empfängern der verschiedenen Schecks die Möglichkeit zu geben, diese ohne Einschränkung ihrer Wahlmöglichkeit aufgrund der aktuellen Schließungen zu nutzen, wird deren Gültigkeit verlängert. Dies ermöglicht es Unternehmen, sie auch nach dem ursprünglichen Gültigkeitsdatum zu akzeptieren.

Es geht um folgende Verlängerungen:

  • Konsumschecks (in elektronischer und in Papierform):
    • --> Verlängerung der Gültigkeit bis 31. Dezember 2021
    • Konsumschecks in Sektoren, die deren Gewährung nach einem Finanzierungsbeschluss der finanzierenden Föderalbehörde oder des finanzierenden Gliedstaats im Zeitraum vom 01. November 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 beschlossen haben, können bis einschließlich 30. Juni 2021 gewährt werden; dies betrifft die einmalige Solidaritätsprämie nach dem Konsumschecksystem für das Personal der föderalen Gesundheitssektoren
  • Mahlzeitschecks (nur in elektronischer Form):
    • deren Gültigkeit im Zeitraum vom 01. März bis 30. Juni 2020 abläuft --> Verlängerung der Gültigkeit um 6 Monate
    • deren Gültigkeit im Zeitraum vom 01. November 2020 bis 31. März 2021 abläuft --> Verlängerung der Gültigkeit um 6 Monate
    • elektronische Mahlzeitschecks, deren Gültigkeit im Jahr 2020 abgelaufen ist, werden, sofern sie nicht verlängert wurden, für den gleichen Betrag neu ausgestellt, wiederum mit einer Gültigkeit von 12 Monaten
  • Öko-Schecks (in elektronischer und in Papierform):
    • deren Gültigkeit im Zeitraum vom 01. März bis 30. Juni 2020 abläuft --> Verlängerung der Gültigkeit um 6 Monate
    • deren Gültigkeit im Zeitraum vom 01. November 2020 bis 31. März 2021 abläuft --> Verlängerung der Gültigkeit um 6 Monate
    • elektronische Öko-Schecks und solche im Papierformat, deren Gültigkeit im Jahr 2020 abgelaufen ist, werden, sofern sie nicht verlängert wurden, für den gleichen Betrag neu ausgestellt, wiederum mit einer Gültigkeit von 24 Monaten
  • Sport- und Kulturschecks:
    • deren Ablaufdatum der 30. September 2020 ist --> Verlängerung der Gültigkeit bis einschließlich 30. September 2021
  • Geschenkschecks:
    • deren Gültigkeit im Zeitraum vom 01. März bis 30. Juni 2020 abläuft --> Verlängerung der Gültigkeit um 6 Monate
    • deren Gültigkeit im Zeitraum vom 01. November 2020 bis 31. März 2021 abläuft --> Verlängerung der Gültigkeit um 6 Monate

Dies bedeutet, dass, wenn die Gültigkeitsdauer zuvor verlängert wurde, die verlängerte Gültigkeitsdauer maßgeblich dafür ist, ob noch eine Verlängerung möglich ist.

(Königlicher Erlass vom 20. Mai 2020 - B. S. vom 29. Mai 2020; 2 Königliche Erlasse vom 22. Dezember 2020 - B. S. vom 29. Dezember 2020; Programmgesetz vom 20. Dezember 2020 - B. S. vom 30. Dezember 2020; Königlicher Erlass vom 28. Dezember 2020 - B. S. vom 31. Dezember 2020)