Meldung lokaler Mandatsträger
Ab 1/2022 muss eine Capelo-Erklärung sowohl für geschützte als auch für nicht geschützte lokale Mandatsträger abgegeben werden, die eine der folgenden Positionen innehaben:
- Bürgermeister
- Schöffe
- Präsident des ÖSHZ (in der Wallonischen Region und in der Region Brüssel-Hauptstadt) und Vorsitzender des Sonderausschusses für soziale Dienste (Bijzonder Comité voor de Sociale Dienst - BCSD in der flämischen Region)
- Mitglieder des Ständigen Ausschusses (in der Flämischen Region) und des Provinzkollegiums (in der Wallonischen Region)
- Bezirksbürgermeister (vorerst nur in der Stadt Antwerpen)
- Bezirksschöffe (vorerst nur in der Stadt Antwerpen)
Wenn zwei Mandate kombiniert werden, muss nur das bezahlte Mandat angegeben werden.
Wenn ein gemeldeter lokaler Mandatsträger nicht in den Geltungsbereich von Capelo fällt (z. B. der Vorsitzende eines interkommunalen Unternehmens), muss im bestehenden Feld „Befreiung von der Meldung von Beschäftigungsdaten für den öffentlichen Sektor“ der Wert "1" (= Befreiung) eingetragen werden.
Ein Überblick über die Meldung eines lokalen Mandatsträgers:
Feld | Wert |
---|---|
Art der Einrichtung des öffentlichen Sektors | Vom FPD bereits an den betreffenden Arbeitgeber vergebener Code (siehe DmfA-Atlas) |
Personalkategorie des öffentlichen Sektors |
Neue Codes gültig ab 2022/1:
15 = Bürgermeister |
Dienstgrad- oder Funktionsbezeichnung | Freier Text |
Beginndatum der Beschäftigungsdaten für den öffentlichen Sektor | Beginndatum des Mandats |
Enddatum der Beschäftigungsdaten für den öffentlichen Sektor | Enddatum des Mandats Nur in dem Quartal zu melden, in dem das Mandat endet. |
Sprachrolle |
1 = Niederländisch 2 = Französisch 3 = Deutsch |
Art des Dienstes | 0 = Innendienst |
Art der Funktion | 1 = Hauptamt |
Grund für die Beendigung des statutarischen Verhältnisses |
4 = To d 9 = Ende des lokalen Mandats 10 = Abberufung des lokalen Mandatsträgers |