Fonds für Existenzsicherheit
In bestimmten Geschäftszweigen gewähren Fonds für Existenzsicherheit Arbeitnehmern Entschädigungen, Prämien oder ergänzende soziale Vorteile. Diese Fonds wurden innerhalb der paritätischen Kommissionen gegründet und werden durch Beiträge zu Lasten der Arbeitgeber finanziert, die zu ihrem Befugnisbereich gehören.
Die paritätischen Kommissionen können für Arbeiter, Angestellte oder für sowohl Arbeiter als auch Angestellte eines bestimmten Sektors zuständig sein.
Viele Sektoren haben das LSS mit dem Kassieren der Beiträge betraut, die für die Fonds für Existenzsicherheit bestimmt sind.
Betroffene Arbeitgeber
Die betroffenen Arbeitgeber gehören, für ihre Arbeitnehmer oder für einen Teil von ihnen, zu einer paritätischen Kommission, innerhalb deren ein Fonds für Existenzsicherheit gegründet wurde. Ob Arbeitgeber diesen Beitrag zahlen müssen, hängt deshalb davon ab, ob sie für (bestimmte ihrer) ihre Arbeitnehmer unter eine paritätische Kommission fallen. Weitere Informationen sind beim FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, Verwaltung der kollektiven Arbeitsbeziehungen, Abteilung Befugnis der Paritätischen Kommissionen, erhältlich (Tel.:02 233 41 11).
Ab dem zweiten Quartal 2011 wendet das LSS den Grundsatz an, dass für jede Arbeitgeberkategorie höchstens eine paritätische Kommission für Arbeiter und eine paritätische Kommission für Angestellte anwendbar ist (oder eine paritätische Kommission, die sowohl für Arbeiter als auch Angestellte zuständig ist).
So werden die Arbeitgeberbeiträge für Existenzsicherheit für Angestellte der Paritätischen Kommission Nr. 201 über die DmfA-Meldungen mit Arbeitgeberkategorie „100“ eingenommen. Dies betrifft einen Beitrag, der für den „Sozialfonds des selbstständigen Einzelhandels“ bestimmt ist. Dieser Beitrag ist auch für folgende Arbeitgeberkategorien vorgesehen: 057 - 067 – 169 – 077 – 078 und 091. Wenn die wirtschaftliche Aktivität der Arbeitgeber der Kategorien 057 - 067 – 169 – 077 – 078 und 091 im „Einzelhandel Verkauf“ besteht, wird auf der DmfA-Meldung für alle Angestellten ein Beitrag für den „Sozialfonds des selbstständigen Einzelhandels“ (PK 201) geschuldet. Die Hauptaktivität des Arbeitgebers bestimmt schließlich die zuständige Paritätische Kommission.
Wenn die wirtschaftliche Aktivität der Arbeitgeber der Kategorien 057 - 067 – 169 – 077 – 078 und 091 keinen Einzelhandel betrifft, wird für die eventuellen Angestellten ein Existenzsicherungsbeitrag für den ‚Sozialfonds PK 200‘ geschuldet. Ab dem zweiten Quartal 2011 wird diesen Arbeitgebern (falls notwendig) eine zusätzliche Kategorie ‚010‘ zugeteilt, in der sie den Beitrag für den „Sozialfonds PK 200“ angeben können.
Für die Arbeitgeberkategorie „058“ wird für die Angestellten nur noch PK 201 anwendbar sein.
Betroffene Arbeitnehmer
Im Grunde werden die Beiträge für alle Arbeitnehmer geschuldet, die zu einer bestimmten paritätischen Kommission gehören.
In einigen Branchen erfolgt die Einziehung der Beiträge für den Aufbau einer ergänzenden Pension über den Fonds für Existenzsicherheit. Arbeitnehmer, die ab dem 01. Januar 2016 in gesetzliche Pension gehen, können keine ergänzende Pension mehr aufbauen. Um zu verhindern, dass der Beitrag zu Unrecht eingezogen wird, überprüft das LSS, ob ein älterer Arbeitnehmer eine gesetzliche Pension erhält. Wann nimmt das LSS eine Korrektur vor?
Für Arbeitnehmer, die ab dem 01. Januar 2016 in Pension gegangen sind, werden keine Beiträge für die ergänzende Pension mehr eingezogen. Für Arbeitnehmer, die vor dem 01. Januar 2016 in Pension gegangen sind, muss im Feld ‚Befreiung von der Regelung zur ergänzenden Pension‘ angegeben werden, dass die ergänzende Pension nicht weiter aufgebaut wird, andernfalls ist der Beitrag fällig. Diese Arbeitnehmer sind nicht per Definition ausgeschlossen.
Beiträge zur Existenzsicherung werden ‚im Prinzip‘ nicht für die ‚Lehrlinge - alternierende Ausbildung‘ und zwar während der gesamten Laufzeit ihres Vertrags erhoben. Einige Sektoren sehen hierfür eine Ausnahme vor.
Höhe des Beitrags
Die Beiträge, die das LSS für die verschiedenen Fonds für Existenzsicherheit kassiert, werden als ein Prozentsatz der Bruttolöhne (zu 108 % für die Handarbeiter) oder als Pauschale pro Arbeitnehmer festgelegt.
Ihr Betrag hängt nicht nur vom Geschäftszweig oder der Arbeitnehmerkategorie ab (Hand- oder Geistesarbeiter), sondern auch von der ausgeübten Aktivität im selben Sektor und/oder der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer (siehe beispielsweise den Bausektor, in dem diese zwei letzten Kriterien einen Einfluss auf den Prozentsatz und die Pauschale haben).
Zu erledigende Formalitäten
Keine besonderen Formalitäten.
Arbeitgeber, die der Ansicht sind, dass sie zu Unrecht einer Kategorie zugeordnet wurden, für die dieser Beitrag geschuldet wird, können ihre Gründe der Direktion Identifikation des LSS schriftlich melden.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA - Beitrag für Existenzsicherheitsfonds
In der DmfA werden die Beiträge für Existenzsicherheitsfonds je Arbeitnehmerzeile im Block 90001 „Für die Arbeitnehmerzeile geschuldeter Beitrag“ mit folgender Arbeitnehmerkennzahl angegeben:
Beitrag für |
Arbeitnehmer |
Arbeitgeber |
Kennzahl |
Art |
Berechnungs- |
---|---|---|---|---|---|
Fonds für Existenzsicherheit -
|
Handarbeiter |
Kategorie mit einem Beitragssatz |
820 |
0 |
ja |
Erhöhter Beitrag (in relevanten Kategorien) | 820 | 1. | ja | ||
BC |
820 |
0 |
ja |
||
BC ≥ Grenze (in jeweiligen Kategorien) |
820 |
5 |
ja |
||
Angestellter |
Kategorie mit einem Beitragssatz |
830 |
0 |
ja |
|
Erhöhter Beitrag (in relevanten Kategorien) | 830 | 1. | ja | ||
BC |
830 |
0 |
ja |
||
BC ≥ Grenze (in den jeweiligen Kategorien) |
830 |
5 |
ja |
||
Sozialfonds für Angestellte (APCB – PK 200) |
Angestellter |
Alle Arbeitgeber, die der PK 200 angehören |
831 |
0 |
ja |
Sozialfonds für den selbstständigen Einzelhandel |
Angestellter |
Kategorie mit einem Beitragssatz |
832 |
0 |
ja |
BC |
832 |
0 |
ja |
||
BC ≥ Grenze (in den jeweiligen Kategorien) |
832 |
5 |
ja |
||
Sozialfonds für den soziokulturellen Sektor der |
Angestellter |
Nur Kategorie 076 (Sportler) |
833 |
0 |
ja |
Fonds für Existenzsicherheit – Pauschalbeitrag1 |
Handarbeiter |
Alle Sektoren, mit Ausnahmen |
826 |
0 |
nein |
Handarbeiter von |
Bausektor |
826 |
1. |
nein |
|
Handarbeiter |
Bausektor |
826 |
2. |
nein |
|
Angestellter |
Alle betroffenen Sektoren |
836 |
0 |
nein |
|
Sektorieller Pensionsfonds – prozentualer Beitrag |
Handarbeiter |
Arbeitgeber, der den vollen |
825 |
0 |
ja |
Befreite Arbeitgeber2/6 |
825 |
8 |
ja |
||
Arbeitgeber, der den
Solidaritätsbeitrag3 |
825 |
2. |
ja |
||
Arbeitgeber, der den vollständigen erhöhten
4 |
825 |
1. |
ja |
||
Angestellter |
Arbeitgeber, der den vollen |
835 |
0 |
ja |
|
Arbeitgeber, der den vollständigen erhöhten
4 Beitrag schuldet |
835 | 1. | ja | ||
Befreite Arbeitgeber2/6 |
835 |
8 |
ja |
||
Sektorieller Pensionsfonds – pauschaler Beitrag1 |
Handarbeiter |
Arbeitgeber, der den vollen |
827 |
0 |
nein |
Befreite Arbeitgeber 2 |
827 |
8 |
nein |
||
Angestellter |
Arbeitgeber, der den vollen |
837 |
0 |
nein |
|
Befreite Arbeitgeber 2 |
837 |
8 |
nein |
1 Den zu zahlenden Beitrag erhält man durch
Multiplikation der Pauschale mit einer Leistungsbruchzahl
(µ(x)), deren Definition sich je nach Sektor unterscheidet (die
anwendbare Formel ist in der Tabelle mit Beiträgen für den
Fonds für Existenzsicherheit angegeben)
. ² Arbeitgeber, die über einen Zusatzpensionsplan für das
Unternehmen für den Abschluss eines Pensionsplans auf dem
Niveau des Sektors verfügten, sind vom Beitrag befreit. Der
Beitragssatz beträgt 0 %
. ³ In bestimmten Sektoren können Arbeitgeber einen
Zusatzpensionsplan für das Unternehmen bei oder nach Einführung
eines Systems für den Zusatzpensionsplan auf dem Niveau des
Sektors abschließen. Diese Arbeitgeber müssen einen
Solidaritätsbeitrag „opting-out“ zahlen.
4 Im Sektor der Lebensmittelindustrie können
Arbeitgeber für die Anwendung eines erhöhten Beitrags
wählen.
5 Ab 3/2013 müssen Arbeitgeber mit
Kategorie 076, die von der Unter-PK 329.03, französische
Sprachrolle, abhängen, die Arbeitnehmerkennzahl 830
verwenden.
6 Ab 1/2014 sind Gelegenheitsarbeitnehmer im
Horeca-Sektor, die unter der Kategorie 017 mit dem Hinweis „E“
eingestellt werden, beitragsbefreit.
7 Im Chemiesektor (Kategorie 087
und 187) ist zudem eine vierteljährliche Mindestpauschale von
62,50 EUR für den prozentualen Beitrag des sektoralen
Pensionsfonds anwendbar. Der Mindestbeitrag wird auf dem Niveau
der Arbeitnehmerzeile kontrolliert, sobald eine Entlohnung mit
Codes 1 bis einschließlich 7 vorhanden ist, ohne
Berücksichtigung des Umfangs der angegebenen
Leistungen.
Im Transportsektor (PK 140.03 -
Kategorie 083) gilt ab dem 1. Quartal 2019 eine
Mindestquartalspauschale von 80 Euro für den prozentualen
Beitrag des sektoralen Pensionsfonds. Dieser Mindestbeitrag
wird mit dem Beschäftigungsbruch µ(t) multipliziert.
Bei Eingabe der DmfA per Internet wird der Beitrag für Arbeitnehmer, für die ein Beitrag zu zahlen ist, automatisch berechnet.
Für jede Arbeitnehmerkennzahl in einer bestimmten Kategorie kann man überprüfen, ob ein Beitrag für einen Existenzsicherheitsfonds geschuldet wird, indem man die jeweilige Arbeitnehmerkennzahl wählt und auf die Schaltfläche „Geschuldeter Beitrag“ unter Beitragssatz klickt.