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Betrag der finanziellen Beteiligung

1. Auf Ebene des Arbeitnehmers

Der Betrag der finanziellen Beteiligung entspricht höchstens den Bruttolohnkosten des zusätzlich eingestellten Arbeitnehmers.

Bei der Anwendung dieser Bestimmung wird unter „Bruttolohnkosten“ Folgendes verstanden: der Bruttolohn des Arbeitnehmers, zuzüglich der geschuldeten Arbeitgeberbeiträge zur sozialen Sicherheit. Der Bruttolohn umfasst neben dem Lohn auch die Entschädigungen und Vorteile, auf der Arbeitnehmer kraft der gesetzlichen oder rechtlichen Bestimmungen Anspruch hat.

Falls der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge mit Ausnahme der „Maribel Sozial“-Ermäßigung oder eine andere Beteiligung an den Lohnkosten erhält, wird diese von der finanziellen Beteiligung abgezogen. Jede Zielgruppenermäßigung oder Arbeitsunterstützung wird automatisch von den Lohnkosten, die über den „Maribel sozial“ finanziert werden, abgezogen. Jede andere Beteiligung an den Lohnkosten (zum Beispiel Prämien) ist vom Arbeitgeber dem LSS zu melden und wird ebenfalls von der finanziellen Beteiligung abgezogen.

Ab 2021 sind die Beträge, mit denen die vor dem 01. Januar 2020 zugewiesenen Arbeitsplätze finanziert werden:

  • allgemeiner Sektor (provinziale und lokale Verwaltungen)
    • Vertragsangestellte: 32.069,16 EUR
    • Statutarische Personalmitglieder: 36.828,60 EUR
  • allgemeiner Sektor (provinziale und lokale Verwaltungen): 33.862,88 EUR
  • Sektor der Krankenhäuser und psychiatrische Pflegeheime
    • vertragliches und statutarisches Personal (ausgenommen logistischer Assistenten): 36.828,60 EUR
    • logistische Assistenten: 32.782,44 EUR.

Die ab 2020 neu zugewiesenen Arbeitsplätze werden mit einem höheren Betrag finanziert werden, der je nach Sektor unterschiedlich ausfällt:

  • allgemeiner Sektor (provinziale und lokale Verwaltungen)
    • vertragliches und statutarisches Personal: 42.000 EUR
  • allgemeiner Sektor (provinziale und lokale Verwaltungen):
    • vertragliches und statutarisches Personal: 50.000 EUR
  • Sektor der Krankenhäuser und psychiatrische Pflegeheime
    • vertragliches und statutarisches Personal und logistische Assistenten: 50.000 EUR

Die vorgenannten Beträge sind Höchstbeträge. Der vom Fonds „Maribel sozial“ gewährte finanzielle Beitrag bleibt immer auf die vom Arbeitgeber zu tragenden realen Bruttolohnkosten des zusätzlich angeworbenen Arbeitnehmers beschränkt, wobei ebenfalls eventuelle Subventionen aufgrund eines anderen Organismus für denselben Arbeitsplatz berücksichtigt werden.

 

2. Auf Ebene des Arbeitgebers

Auf Ebene des Arbeitgebers wird die finanzielle Beteiligung der „Maribel Sozial“-Maßnahme wie folgt festgelegt: die Anzahl der dem Arbeitgeber zugeteilten Vollzeitäquivalente (VZÄ), multipliziert mit dem anwendbaren Höchstbetrag pro Arbeitnehmer.