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Ältere Arbeitnehmer


Diese Zielgruppenermäßigung wurde in jeder Region angepasst und/oder ersetzt. Weitere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten.


Flämische Region:

Ab 01.07.2016 kann für Arbeitnehmer, die in Flandern beschäftigt werden, nicht mehr die ,Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer‘ angewandt werden, sondern die ,Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer – Flandern‘. Es sind keine Übergangsmaßnahmen vorgesehen.

Region Brüssel-Hauptstadt:

Ab 01.10.2016 kann für Arbeitnehmer, die in Brüssel beschäftigt werden, nicht mehr die ,Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer‘ angewandt werden, sondern die ,Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer – Brüssel‘. Es sind keine Übergangsmaßnahmen vorgesehen.

Wallonische Region (außer der Deutschsprachigen Gemeinschaft):

Ab 01.07.2017 kann für Arbeitnehmer, die in der Wallonie beschäftigt werden, nicht mehr die ,Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer‘ angewandt werden, sondern die ,Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer – Wallonie‘. Es gelten Übergangsregelungen für 54-Jährige, die am 30. Juni 2017 beschäftigt sind.

Deutschsprachige Gemeinschaft:

Ab 01. Januar 2019 kann für Arbeitnehmer, die im deutschsprachigen Landesteil beschäftigt werden, nicht mehr die ‚Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer‘ angewandt werden, sondern die ‚Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer – Deutschsprachige Gemeinschaft‘. Für die am 31. Dezember 2018 beschäftigten 54- und 58-Jährigen sind Übergangsmaßnahmen mit einem spezifischen Ermäßigungscode vorgesehen.


Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung der Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer

De regionale Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer wird im Block 90109 „Ermäßigung Beschäftigung“ mit folgenden Angaben eingetragen:

1. Deutschsprachigen Gemeinschaft

Ab dem ersten Quartal 2019 wurde eine spezifische Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer eingeführt, die in einer Niederlassungseinheit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschäftigt oder ihr unterstellt sind. (siehe Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer – Deutschsprachige Gemeinschaft)

Übergangsermäßigungen sind für Arbeitnehmer im Alter von 54 oder 58 Jahren vorgesehen, die vor dem 31. Dezember 2018 beschäftigt waren.

2. Flandern

Ab 3/2016 wurde eine spezifische Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer eingeführt, die in einer Niederlassungseinheit in Flandern beschäftigt oder ihr unterstellt sind (siehe Ermäßigung ältere Arbeitnehmer - Flandern).

3. Brüssel

Ab 4/2016 wurde eine spezifische Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer eingeführt, die in einer Niederlassungseinheit in Flandern beschäftigt oder ihr unterstellt sind (siehe Ermäßigung ältere Arbeitnehmer - Brüssel).

4. Wallonische Region

Ab März 2017 wurde eine spezifische Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer eingeführt, die in einer Niederlassungseinheit in der Wallonie beschäftigt oder ihr unterstellt sind. (siehe Ermäßigung älterer Arbeitnehmer – Wallonische Region)

Eine Übergangsermäßigung ist vorgesehen für Arbeitnehmer im Alter von 54 Jahren, die vor dem 30. Juni 2017 beschäftigt waren.