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Föderale Zusatzpension im öffentlichen Sektor - Information

 

Für eine korrekte Berechnung der föderalen Regelung des zweiten Pensionspfeilers für vertragliche Personalmitglieder müssen einmal jährlich einige Daten gemeldet werden. Diese Daten werden gemeldet:

  • in der Meldung des dritten Quartals 2019 für diejenigen, die im dritten Quartal 2019 bereits in Dienst sind
  • im ersten Quartal der Meldung für Neubeschäftigungen
  • jeweils im 1. Quartal der darauffolgenden Jahre, ausgenommen im Falle einer unbezahlten Abwesenheit im betreffenden Quartal.

Es müssen die folgenden Daten angegeben werden:

  • Bezugsjahr und -monat: Jahr und Monat, auf das/den sich die angegebenen Lohnelemente beziehen
  • Monatsgehalt: indexiertes tarifliches Monatsgehalt des ersten Monats der Beschäftigung im Kalenderjahr
  • monatlicher Gehaltszuschlag und Gratifikation: Summe der Gehaltszuschläge, Gratifikationen und Prämien für Kompetenzentwicklung /1/12 des Betrags auf Jahresbasis) des ersten Monats der Beschäftigung im Kalenderjahr
  • monatliche Haushalts- und Standortentschädigung: Haushalts- und Standortentschädigung des ersten Monats der Beschäftigung im Kalenderjahr.
  • Sprachrolle.

 

 

Und wenn der 1. Monat eine unbezahlte Abwesenheit betrifft?

Im Falle der Wiederaufnahme der Arbeit nach einer Abwesenheitsperiode ist es der Referenzlohn (= Monatslohn + monatlicher Lohnzuschlag und Vergütung + monatliche Haushalts- und Standortentschädigung), der sich auf den Monat der Wiederaufnahme der Arbeit bezieht. Der ‚Wiederaufnahmemonat‘ ist der erste entlohnte Monat des Jahres, nachdem während des/der kompletten vorhergehenden Monats/Monate eine unbezahlte Abwesenheit vorgelegen hat.

Es betrifft hierbei die folgenden Typen Laufbahnunterbrechung 100 %:

  • allgemeine Regelung
  • für Elternurlaub
  • für ärztliche Betreuung
  • für Palliativpflege

aber: auch die folgenden unbezahlten Abwesenheiten:

  • Elternurlaub 100 %
  • Krankheitsurlaub unter Beteiligung der KIV
  • Pflegeelternurlaub privater Sektor
  • Urlaub für Auftrag.

Darüber hinaus gibt es 3 Ausnahmen für unbezahlte Abwesenheiten, bei denen der Monat der Wiederaufnahme keine Anwendung findet und der Referenzlohn dennoch mit dem Monat Januar verbunden bleibt oder andernfalls dem Einstellungsmonat. Dies betrifft:

  • Mutterschaftsurlaub
  • Adoptionsurlaub privater Sektor
  • Vaterschafts- oder Geburtsurlaub