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Brexit

Seit dem 01. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich (UK) nicht länger Mitgliedstaat der Europäischen Union sondern ein ‚Drittstaat‘.

Während der Übergangsperiode im Jahr 2020 war aufgrund eines zwischen der Europäischen Union (EU) und dem UK geschlossenen Austrittsabkommens (WA) noch stets europäisches Recht anwendbar. Dies bedeutete, dass die Verordnungen über die Koordination der Sozialversicherungssysteme in grenzüberschreitenden Situationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem UK bis 31. Dezember 2020 vollumfänglich gültig blieben.

Ab dem 01. Januar 2021 gelten die grundlegenden europäischen Prinzipien des freien Verkehrs (u. a. Personen und Dienstleistungen) in Bezug auf das UK nicht mehr.

Am 01. Januar 2021 ist ein Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in Kraft getreten. Dieses regelt über ein Protokoll die Sozialversicherungsaspekte einer grenzüberschreitenden Situation EU-UK, die nicht unter die ‚Übergangsansprüche‘ des Austrittsabkommens fallen.

Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite: BREXIT: Bestimmung des zuständigen Staates in Bezug auf die soziale Sicherheit ab 2021.