Tageseltern ‚sui generis‘
Bei Tageseltern ‚sui generis‘ handelt es sich um die natürlichen Personen, die an einen von der Gemeinschaft für die Betreuung von Kindern in einer Wohnung für die Betreuung innerhalb einer Familie anerkannten Dienst angeschlossen sind, mit dem sie nicht durch einen Arbeitsvertrag verbunden sind.
Der Dienst für Tageseltern muss von der zuständigen Einrichtung anerkannt werden kraft
- dem Erlass vom 27. Februar 2003 der Regierung der Französischsprachigen Gemeinschaft über die allgemeine Regelung von Tageseltern oder
- dem Erlass der Flämischen Regierung vom 09. Mai 2014 über die Verfahren für die Beantragung und Zuweisung der Genehmigung und Subventionen für die Familien- und Gruppenbetreuung von Babys und Kleinkindern oder
- dem Schluss der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 über die Kinderbetreuungsdienste und andere Formen der Kinderbetreuung.
Der anerkannte Betreuungsdienst wird als ihr Arbeitgeber der Tageseltern betrachtet.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung von Tageseltern
Diese ausländischen Stipendiaten werden in der DmfA im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ mit der spezifischen Arbeitnehmerkennzahl 497 Typ 0 angegeben.
Ihre Beiträge werden auf eine besondere Art berechnet.
Ab 1/2015 müssen Tageseltern, die im Rahmen des Pilotprojekts eingestellt werden, das durch das KAA vom 22.12.2014 innerhalb der PK 331 vorgesehen ist, mit Arbeitnehmerkennzahl 495 Typ 0 und Statut „D1“ im Feld 00053 von Block 90015 „Beschäftigung der Arbeitnehmerzeile“ als normale Arbeitnehmer angegeben werden.
Ab 1/2018 müssen Tageseltern, die im Rahmen des Pilotprojekts gemäß dem Erlass vom 20.12.2017 der Regierung der Französischen Gemeinschaft zur Genehmigung von Anhang Nr. 9 zur Geschäftsführungsvereinbarung des „Office de la Naissance et de l'Enfance“ 2013-2018 eingestellt werden, mit Arbeitnehmerkennzahl 495 Typ 0 und Statut „D2“ im Feld 00053 von Block 90015 „Beschäftigung der Arbeitnehmerzeile“ als normale Arbeitnehmer angegeben werden.