Geschützte lokale Mandatsträger
Ab dem 1. Januar 2022 müssen die Capelo-Daten für bestimmte lokale Mandatsträger gemeldet werden. Dies bedeutet, dass die Meldung dieser geschützten lokalen Mandatsträger nicht mehr fakultativ ist. Sie müssen daher sowohl in Dimona als auch bei der DmfA angemeldet werden.
Meldung geschützter lokaler Mandatsträger
Die Erklärung eines „nicht geschützten“ lokalen Mandatsträgers war bereits in der Vergangenheit obligatorisch. Ab der Meldung 1/2022 müssen auch viele „geschützte“ lokale Mandatsträger gemeldet werden. Ihre Vergütungen haben jedoch keinen Einfluss auf die Beitragsberechnung:
- Es wird eine Dimona„PMP“ausgeführt,
- mit einem Anfangs- und Enddatum, das mit dem Anfangs- und Enddatum des Mandats übereinstimmt,
- wenn sich der Status des Mandatsträgers im Laufe einer Legislaturperiode oder zwischen Legislaturperioden ändert (von einem geschützten „PMP“ zu einem nicht geschützten „OTH“ oder umgekehrt), muss eine neue Dimona-Periode mit einer anderen Art von Arbeitnehmer geschaffen werden
- eine DmfA-Meldung muss nun auch für die geschützten
lokalen Mandatsträger abgegeben werden, mit
- einer Vollzeitbeschäftigung von 38 Stunden pro Woche (Mandatsträger mit Leistungen) oder 0 Stunden pro Woche (abwesende Mandatsträger - MRA-Code), wie für nicht geschützte lokale Mandatsträger
- Anzahl der Tage pro Woche des Arbeitsverhältnisses = 5 Tage pro Woche (Mandatsträger mit Leistungen) oder 0 Tage pro Woche (abwesende Mandatsträger), wie für ungeschützte lokale Mandatsträger
- Art des Arbeitsvertrags = 0, wie bei den ungeschützten lokalen Mandatsträgern
- Leistungscodes
- Leistungscode 110 - allgemein
- Mit der Abgangsentschädigung von Mitgliedern des Ständigen Ausschusses oder des Provinzkollegiums (geschützte und nicht geschütztelokale Mandatsträger) verbundene Leistungen = 110
- Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit
- MRA-Code 510 - alle Abwesenheiten außer disziplinarischer Aussetzung
- MRA-Code 517 - disziplinarische Suspendierung eines lokalen Mandatsträgers
- Lohncodes
- Lohncode 27 - alle Vergütungen mit Ausnahme der Abgangsentschädigung von Mitgliedern des Ständigen Ausschusses oder des Provinzkollegiums
- Lohncode 28 - Abgangsentschädigung eines Mitglieds des Ständigen Ausschusses oder des Provinzkollegiums
- Abgangsentschädigungen von Bürgermeistern und Schöffen müssen nicht gemeldet werden
Capelo
Eine Capelo-Meldung muss sowohl für geschützte als auch für nicht geschützte lokale Mandatsträger abgegeben werden, wenn sie eine der folgenden Positionen innehaben:
- Bürgermeister
- Schöffen
- Präsident des ÖSHZ (in der Wallonischen Region und in der Region Brüssel-Hauptstadt) und Vorsitzender des Sonderausschusses für soziale Dienste (in der flämischen Region)
- Mitglieder des Ständigen Ausschusses (in der Flämischen Region) und des Provinzkollegiums (in der Wallonischen Region)
- Bezirksbürgermeister (vorerst nur in der Stadt Antwerpen)
- Bezirksschöffe (vorerst nur in der Stadt Antwerpen)
Wenn zwei Mandate kombiniert werden, muss nur das bezahlte Mandat angegeben werden.
Wenn ein gemeldeter lokaler Mandatsträger nicht in den Geltungsbereich von Capelo fällt (z. B. der Vorsitzende eines interkommunalen Unternehmens), muss in der bestehenden Zone „Befreiung von der Meldung von Beschäftigungsdaten für den öffentlichen Sektor“ der Wert "1" (= Befreiung) eingetragen werden.