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Telearbeit – Ende der Meldepflicht für Telearbeit

In den letzten Monaten wurde die Telearbeit in allen Unternehmen, Vereinigungen und Diensten für alle dort Beschäftigten wieder obligatorisch, es sei denn, dies war aufgrund der Art der Tätigkeit oder der Kontinuität des Unternehmens, der Tätigkeiten oder der Dienstleistungen nicht möglich.

Ab dem 18. Februar 2022 ist die Telearbeit nicht mehr verpflichtend, wird aber weiterhin dringend empfohlen. Es muss jedoch keine Meldung mehr gemacht werden.

Für März 2022 und danach müssen Arbeitgeber die Anwendung „Corona Meldung Telearbeit“ auf dem Portal nicht mehr verwenden.