Allgemeine Grundsätze
Im Rahmen dieses Kapitels versteht man unter „Tarifgehalt“ alle Elemente, die in Betracht kommen, um das nicht indexierte Jahresgehalt mit Ausnahme der Gehaltszuschläge zu ermitteln und herauszufinden, welches Bruttojahresgehalt als Berechnungsgrundlage für das monatliche Gehalt des Arbeitnehmers im öffentlichen Sektor dient.
Die Zeile des Tarifgehalts darf auf keinen Fall als eine Art „Kopie“ der Zeile über die Entlohnung der Beschäftigung betrachtet werden.
Die Angaben, die Sie auf der Zeile des Tarifgehalts erteilen,
unterscheiden sich von den Angaben der Entlohnung der
Beschäftigung in folgender Hinsicht:
• die Finalität: Diese Angaben sind
insbesondere dazu bestimmt, das Referenzgehalt festzulegen, das
als Grundlage für die Berechnung der Pension des öffentlichen
Sektors dient;
• der Inhalt: Sie beziehen sich auf Begriffe
der gültigen Statuten des öffentlichen Sektors und werden im
Hinblick auf Aktualisierungen definiert, die für die Berechnung
der Pension notwendig sind;
• die Art der Meldung: Sie beziehen sich auf
„Perioden“.
Die Zeile des Tarifgehalts richtet sich nach der Zeile mit den Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor. Dies bedeutet, dass Sie, jedes Mal wenn Sie eine neue Zeile mit Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor erstellen, eine Zeile für das Tarifgehalt einrichten müssen. Folglich muss jede Periode mit Angaben über die Beschäftigung in Bezug auf den öffentlichen Sektor ohne Unterbrechung durch ein Tarifgehalt gedeckt werden.
Die Zeile mit dem Tarifgehalt verfügt jedoch über spezifische Beginn- und Enddaten.
Deshalb sind diese Daten nicht von Daten mit Angaben über den öffentlichen Sektor abhängig und noch weniger von Daten über die Beschäftigung oder über das Quartal der Meldung.
Mit anderen Worten: Wenn Sie aufgrund der Art und Weise der Meldung für die Zeile mit Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor eine neue Zeile einrichten müssen, sich aber die Angaben in Bezug auf das Tarifgehalt nicht ändern, dann müssen Sie unter der neuen Zeile mit Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor eine Zeile mit dem Tarifgehalt nachbilden, die identisch ist mit der, die sie unter der vorangegangenen Zeile über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor angegeben haben.
Dann müssen Sie, wenn sich die Gehaltsangaben verändern, aber die Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor unverändert bleiben, auch keine neue Zeile mit Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor einrichten, sondern einfach eine neue Zeile mit dem Tarifgehalt erstellen, unter der gleichen Zeile wie der mit den Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor.
Diese Situation wird regelmäßig vorkommen. Für die meisten betroffenen Arbeitnehmer werden sich die Angaben in Bezug auf den öffentlichen Sektor häufiger weiterentwickeln als die Beschäftigungsangaben in Bezug auf den öffentlichen Sektor.
Kurz gefasst: Die Zeile über das Tarifgehalt ist von der Zeile mit den Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor genauso unabhängig wie diese letztgenannte Zeile von der Beschäftigungszeile.
Während Zeilen mit den Angaben über die Beschäftigung in Bezug auf den öffentlichen Sektor nur zeitlich aufeinander folgen können (ohne Unterbrechung von der Beschäftigung, von der sie abhängig sind), können die Gehaltszeilen ggf. simultan sein.
Diese Möglichkeit besteht nur für den besonderen Fall, dass mehrere Tarifgehälter von einer einzigen Zeile mit Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor abhängig sind und dass nur eine Beschäftigungszeile vorhanden ist. In derartigen Fällen müssen Sie für jede simultane Zeile die Gehaltsbruchzahl angeben, die sich darauf bezieht.
In der Praxis kann dieser Fall nur im Unterrichtswesen vorkommen, wobei ein Lehrer Inhaber verschiedener Funktionen sein kann, die gleichzeitig auf Basis verschiedener Gehaltstabellen ausgeübt und entlohnt werden (z. B. in der Unter- und Oberstufe des Sekundarunterrichts).
Es ist jedoch nicht obligatorisch, mehrere Tarifgehälter gleichzeitig zu melden; im Gegenteil.
Wenn die verschiedenen Funktionen der Lehrkraft ggf. als verschiedene Beschäftigungen betrachtet werden und als solche angegeben werden, besteht faktisch nur ein einziges Tarifgehalt je Zeile mit den Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Dienst und daher je Beschäftigungszeile.
Die Unterrichtsabteilungen gehen übrigens derzeit auf diese Weise vor.
Es spricht nichts dagegen, dass sie ihre Meldungen weiterhin gemäß dem Prinzip einer Beschäftigung je Funktion einreichen. In Wirklichkeit ist die Einrichtung mehrerer gleichzeitiger Tarifgehälter nur eine mögliche Alternative.
Für jede Beschäftigungsperiode gibt es zwangsläufig eine Situation mit Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor und für jede Situation von Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor gibt es zwangsläufig eine Situation mit Tarifgehalt. Dies bedeutet, dass bei endgültiger Beendigung einer Beschäftigung (wenn z. B. der Vertrag oder das Statut des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber beendet wird), die Zeile mit den Angaben über den öffentlichen Sektor am gleichen Datum wie die Beschäftigung beendet werden muss.
Die Zeile mit dem Tarifgehalt umfasst sieben verschiedene Angaben. Einige davon sind „unerlässlich“. Sie müssen daher in jede Zeile aufgenommen werden. Andere sind „unter bestimmten Umständen obligatorisch“; sie müssen nämlich nur angegeben werden, wenn sich dieser Fall ereignet.
Eine neue Zeile Tarifgehalt wird eingerichtet, sobald sich eine der nachfolgenden Angaben verändert.
Anpassung infolge des Königlichen Erlasses vom 25.10.2013 über die Besoldungslaufbahn der Personalmitglieder des föderalen öffentlichen Dienstes (B. S. 14.11.2013).
Gemäß den Bestimmungen in Titel III - Übergangsmaßnahmen zum Vorteil von beschäftigten Personalmitgliedern beim Inkrafttreten dieses Erlasses (Artikel 35 ff.) des K. E. vom 25. Oktober 2013 über die Besoldungslaufbahn der Personalmitglieder des föderalen öffentlichen Dienstes (B. S. 14.11.2013 - Erste Ausgabe), wird das Gehalt der beschäftigten Personalmitglieder vor dem 01.01.2004, die auf der Grundlage einer alten Gehaltstabelle (u. a. Copernicus) entlohnt werden, ab dem 01.01.2017 aus drei einzelnen Besoldungselementen bestehen:
- die gesperrte alte Gehaltstabelle;
- eine neue Erhöhung, verbunden mit den Aufstieg in eine höhere Stufe der alten Gehaltstabellen (Artikel 48);
- die erste Verbesserung in der Gehaltstabelle und die folgenden Verbesserungen (Artikel 42 und 45).
Darüber hinaus müssen die Summe des Gehalts, geschuldet gemäß der gesperrten Gehaltstabelle, die neue Erhöhung, die mit dem Aufstieg auf eine höhere Stufe der alten Gehaltstabelle verbunden ist, die erste Verbesserung in der Gehaltstabelle und die folgenden Verbesserungen auf den Höchstbetrag der höchsten Gehaltstabelle der neuen Laufbahn des Grades oder der betrachteten Klasse begrenzt werden. Dieser Höchstbetrag wird auf den Betrag der letzten Stufe der alten Gehaltstabelle oder der alten spezifischen Gehaltstabelle erhöht, wenn deren höchste Stufe über dem Höchstbetrag der höchsten Gehaltstabelle der neuen Laufbahn des Grades oder der betrachteten Klasse liegt, beispielsweise der Gehaltstabelle 22B (Artikel 47).
Ein eventueller Lohnzuschlag für Kompetenzentwicklung muss von der ersten Verbesserung in der Gehaltstabelle abgezogen werden (Artikel 44).
Um zu vermeiden, dass für jede Einzelperson eine separate DmfA-Gehaltstabellenreferenz erstellt werden muss, wurde beschlossen, dass die Meldung in Form eines Gehalts und eines Gehaltszuschlags erfolgen muss.
Diese Vorgehensweise muss in der DmfA vom 01.01.2017 angewendet werden (jedoch kann die erste Verbesserung in der Gehaltstabelle bereits ab dem 01.01.2016 zugewiesen werden: nach 2 Jahren finanzielles Dienstalter und zwei Mal der Beurteilung ‚hervorragend‘).
Die konkreten Anpassungen finden Sie in den entsprechenden Kapiteln. Diese Anpassungen wurden jeweils dem Titel ‚Anpassung infolge des Königlichen Erlasses vom 25.10.2013 (nur Personal auf föderaler Ebene)‘ entnommen.