Ausschlüsse aufgrund der Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers
Bestimmte Sozialversicherungsabkommen sind auf die Staatsbürger der vertragsschließenden Länder begrenzt. Das LSS erlaubt jedoch, dass fremde Arbeitnehmer, die bereits in Belgien zum Zeitpunkt der Entsendung in ein Land versichert sind, mit dem Belgien ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, das ihre Entsendung nicht vorsieht, dennoch in diese Länder für einen Zeitraum von 1 Jahr entsendet werden, sofern alle anderen Entsendebedingungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber kann für Arbeitnehmer in dieser Situation über Arbeiten im Ausland (GOTOT) ein Entsendedokument (K138bis) beantragen. Hinweis! Dieses Dokument bescheinigt nur, dass der Arbeitnehmer weiterhin dem belgischen Sozialversicherungssystem unterliegt, schließt jedoch nicht aus, dass auch eine Teilnahme am Sozialversicherungssystem im Arbeitsland vorgeschrieben ist.