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Praktikanten

Einfache Praktika

Bestimmte Studienprogramme verpflichten Studenten, ein Praktikum zum Erwerb eines Diploms zu absolvieren. Neben den obligatorischen Praktika entscheiden sich bestimmte Studenten oder Absolventen für ein Praktikum, um Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Wird das Praktikum nicht entgolten, ist keine Meldung beim LSS erforderlich. Wenn das Praktikum bezahlt wird oder wenn Entschädigungen gewährt werden, muss die Art des Arbeitsverhältnisses geprüft werden.

Es wird zwischen Ausbildungsverträgen und Arbeitsverträgen unterschieden.

Wenn das Zweckprinzip des Praktikumsvertrags das Sammeln praktischer Erfahrungen im Rahmen einer Ausbildung bezweckt, kann kaum von Arbeitsleistungen die Rede sein und handelt es sich um einen Ausbildungsvertrag.  Ob die Leistungen zu einem obligatorischen Lehrprogramm gehören oder nicht, kann ein wichtiges Element für die Entscheidung sein, ob es sich um einen Ausbildungsvertrag oder einen Arbeitsvertrag handelt.

Wenn die Praktikanten den Begriff des ‚Lehrlings‘ im Rahmen der alternierenden Ausbildung erfüllen, unterliegen sie dem Sozialversicherungssystem für Arbeitnehmer.

Wenn das Praktikum eher das Erbringen von Arbeitsleistungen bezweckt, wird davon ausgegangen, dass sie mit einem Arbeitsvertrag arbeiten und sind diese Aktivitäten immer beitragspflichtig. In diesem Sinne gilt jeder Vertrag, der mit einem Studenten abgeschlossen wird, als ‚Studentenvertrag‘.

Meldung von kleinen Statuten (nicht-sozialversicherungspflichtige Praktika)

Das Gesetz vom 21. Dezember 2018 (B. S. vom 17. Januar 2019) regelt eine generalisierte Versicherbarkeit für Arbeitsunfälle von nicht-sozialversicherungspflichtigen Praktikanten.

Diese Arbeitsunfallgesetzgebung wird für alle Arbeitsleistungen im Rahmen einer Ausbildung für eine entlohnte Arbeit (d. h. nicht solcher im Rahmen der persönlichen Entwicklung oder Freizeitgestaltung) gelten, mit Ausnahme von Ausbildungen, die außerhalb eines gesetzlichen Rahmens eingerichtet werden. Dies gilt sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Sektor. Auf Anfrage von Fedris wird ein System der spezifischen Meldung für Praktikanten eingerichtet, die nicht in die DmfA aufgenommen werden müssen.

Für diese Praktikanten sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Das LSS tritt als Vermittler auf und wird die Daten sammeln und die notwendigen Informationen weiterleiten. Da es sich um eine Verpflichtung im Rahmen der Arbeitsunfallversicherung handelt, wird der Versicherer bei falschen oder fehlenden Meldungen aktiv werden.

Praktikanten ‚kleine Statuten‘ werden nur über eine ‚erweiterte‘ Dimona gemeldet.

Praktikum, das Zugang zu bestimmten freien Berufen verschafft

Praktikanten in den freien Berufen müssen nur gemeldet werden, wenn das Praktikum im Rahmen eines Arbeitsvertrags durchgeführt wird. Normalerweise sind Personen, die ein Praktikum absolvieren, das durch die Verordnungen vorgeschrieben wird, die den Zugang zu einigen freien Berufen (z. B. Anwälte, Gerichtsvollzieher, Architekten usw.) regeln, jedoch nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden.

Sie fallen jedoch niemals unter die Regelung ‚kleine Statuten‘. 

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Kleine Statuten

Nicht beitragspflichtige Praktikanten werden nicht in der DmfA angegeben.

Nur in der MSR müssen die folgenden Codes angegeben werden:

  • 848 - Personen-Arbeiter, die im Rahmen der Ausbildung für entlohnte Arbeit arbeiten, jedoch nicht sind;

  • 849 - Personen-Angestellte, die im Rahmen der Ausbildung für entlohnte Arbeit arbeiten, jedoch nicht sind;