Maßnahmen für den nichtkommerziellen Sektor
Diese Information weist darauf hin, dass der Arbeitnehmer im Rahmen einer Beschäftigungsmaßnahme für den gemeinnützigen Sektor eingestellt wurde.
Inhalt
- Meldung „Gelegenheitsarbeitnehmer Horeca-Sektor - extra“
- Stundenlohn - Lohn bei Krankheit
- Maßnahmen für den nichtkommerziellen Sektor
- Ausschluss Capelo
- Angaben, mit denen die Einhaltung einer Verpflichtung kontrolliert werden kann
- Abweichende Berechnungsgrundlage für Beitrag Behördenpension
- Krankheitsperiode statutarisches Personalmitglied im öffentlichen Sektor
- Begriff Freistellung von Leistungen
- Laufbahnmaßnahme
- Anzahl der von einem Seemann aufgebauten Urlaubstage
- Sektordetail Social/Non Profit
- Mobilitätsbudget
- Befreiung von der Zusatzpensionsregelung
- Stundenzahl flämischer Bildungsurlaub
- Regionale Beschäftigungsmaßnahme
- Datum Zuerkennung neuer Arbeitsplatz im Rahmen des „Maribel sozial“
- Zur Verfügung gestellte Personalmitglieder
Arbeitgeber aus dem nicht lokalen öffentlichen Sektor, die in den Anwendungsbereich der „Maribel sozial“-Maßnahme fallen, müssen in dieses Feld Code ,7‘ (beim LSS gemeldete Arbeitnehmer, die im Rahmen der „Maribel sozial“-Maßnahme eingestellt wurden) eintragen, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der „Maribel sozial“-Bezuschussung eingestellt wurde. Dieser Code gilt ab dem 2. Quartal 2006.
Arbeitgeber aus dem nicht-kommerziellen Sektor müssen in dieses
Feld Code ,8‘ (gering qualifizierte
Jugendliche, beschäftigt im Sozialwirtschaftssektor in
Ausführung des Solidaritätspakts zwischen den Generationen)
eintragen, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der Maßnahme zur
Förderung der Beschäftigung von gering qualifizierten
Jugendlichen im nicht-kommerziellen Sektor eingestellt wurde.
Diese Jugendlichen werden für das Erreichen des Kontingents der
Jugendlichen im Rahmen der Jungarbeitnehmerverpflichtung
nicht mitgerechnet. Dieser Code wird rückwirkend ab dem
1. Quartal 2007 eingeführt.
Nur die provinzialen und lokalen Verwaltungen können die Codes 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 10, 11 und 12 anwenden:
- Code 1 = Arbeitnehmer, der als Logistikassistent im Rahmen des „Maribel sozial“ (Krankenhäuser und psychiatrische Pflegeheime) eingestellt wurde
- Code 2 = Im Rahmen des "Maribel sozial" eingestellter Mitarbeiter (kein Logistikassistent)
- Code 3 = Arbeitnehmer, der im Rahmen des Ausbildungsprojekts in der Krankenpflege ausgebildet wird
- Code 4 = Arbeitnehmer, der als Logistikassistent im Rahmen des "Maribel sozial" (Krankenhäuser und psychiatrische Pflegeheime) eingestellt wurde und eine Ausbildung im Rahmen des Ausbildungsprojekts für Krankenpflege absolviert (Kombination der Codes 1 und 3)
- Code 5 = Arbeitnehmer, der im Rahmen des "Maribel sozial" eingestellt wurde (kein Logistikassistent) und im Rahmen des Ausbildungsprojekts für Krankenpfleger eine Ausbildung absolviert (Kombination der Codes 2 und 3)
- Code 6 = vertraglicher Arbeitnehmer, der als Ersatz für einen Mitarbeiter eingestellt wurde, der im Rahmen des Ausbildungsprojekts für Krankenpfleger eine Ausbildung absolviert;
- Code 9 = Arbeitnehmer, der im Rahmen des steuerlichen Maribel eingestellt wurde;
- Code 10 = Arbeitnehmer, die im Rahmen des sektoralen Abkommens für die föderalen Gesundheitssektoren eingestellt werden (keine Ersetzung eines Arbeitnehmers, der ab dem Alter von 52 Jahren zusätzlichen Urlaub erhält);
- Code 11 = Arbeitnehmer, die als Ersatz für einen Arbeitnehmer eingestellt werden, der ab dem 52. Lebensjahr zusätzlichen Urlaub erhält - sektorales Abkommen über die föderalen Gesundheitssektoren.
Die provinzialen und lokalen Verwaltungen können auch den bereits erwähnten Code 8 angeben.