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Zahl der zu meldenden Arbeitnehmer mit Trinkgeldern und Pauschallöhnen (Landwirtschaft, Gartenbau, Hotel- und Gaststättengewerbe und Seefischerei)

Diese Nummer müssen Sie für alle Arbeitnehmer angeben, für die die Beiträge auf Pauschallöhne berechnet werden.

Für Gelegenheitsarbeiter in der Landwirtschaft und im Gartenbau geben Sie jeweils Code ,90‘, ,91‘, ‚92‘,‚93‘ und ,99‘ an, für Gelegenheitsarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe ,94‘ (Tagespauschale) oder ,95‘ (Stundenpauschale).