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Durchschnittliche Anzahl der bezuschussten Stunden pro Woche des Arbeitnehmers („Maribel sozial“)

Hier wird die durchschnittliche Stundenzahl pro Woche der Beschäftigung angegeben, die vom Fonds „Maribel Sozial“ finanziert werden. Das Feld wird nur für die Arbeitnehmer ausgefüllt, die im Rahmen der „Maribel sozial“ beschäftigt sind.

Die durchschnittliche Anzahl der bezuschussten Stunden pro Woche wird erhalten, indem die Beschäftigung „Maribel sozial“ in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) mit der durchschnittlichen Anzahl Stunden pro Woche der Referenzperson multipliziert wird.

Beispiele

Die Arbeitsdauer der Referenzperson entspricht 38 Stunden pro Woche.

  • Für einen Vollzeitarbeitnehmer beträgt die durchschnittliche Anzahl bezuschusster Stunden pro Woche bei der Finanzierung von 1 VZÄ 38 (= 38 X 1). Bei einer teilweisen Finanzierung von 0,8 VZÄ entspricht diese Anzahl 30,4 (= 38 X 0,8).
  • Für einen Teilzeitarbeitnehmer (80 %) beträgt die durchschnittliche Anzahl bezuschusster Stunden pro Woche bei der Finanzierung von 0,8 VZÄ 30,4 (= 38 X 0,8). Bei einer teilweisen Finanzierung von 0,5 VZÄ entspricht diese Anzahl 19 (= 38 X 0,5).

Die Arbeitsdauer der Referenzperson entspricht 40 Stunden pro Woche.

  • Für einen Vollzeitarbeitnehmer beträgt die durchschnittliche Anzahl bezuschusster Stunden pro Woche bei der Finanzierung von 1 VZÄ 40 (= 40 X 1). Bei einer teilweisen Finanzierung von 0,8 VZÄ entspricht diese Anzahl 32 (= 40 X 0,8).