Der spezielle Arbeitgeberbeitrag von 0,02%
Ein spezieller Arbeitgeberbeitrag von 0,02% wird auf den Lohn des Vertragspersonals geschuldet, das der Arbeitsunfallregelung des Privatsektors unterliegt, und ist für die Globalverwaltung bestimmt.
Der spezifische Arbeitgeberbeitrag von 0,02% wird nicht geschuldet für
- Arbeitnehmer, die im Rahmen von Artikel 60, § 7 des ÖSHZ-Grundlagengesetzes beschäftigt sind;
- Ärzte mit Arbeitsvertrag, die von Sozialversicherungsbeiträgen ganz befreit sind.