Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Betroffene Arbeitgeber

1. Bezuschusstes Vertragspersonal in lokalen Verwaltungen

Für die Beschäftigung von subventionierten vertraglichen Arbeitnehmern bei den lokalen Verwaltungen und die Bewilligung der sich daraus ergebenden Vorteile kommen in Frage:

  • die Gemeinden;
  • die autonomen Gemeinderegien in der Wallonischen und Flämischen Region,
  • die Gemeindeverbände ohne wirtschaftliche Zielsetzung,
  • die Provinzen;
  • die autonomen Provinzialregien und die provinzialen Entwicklungsgesellschaften in der Flämischen Region;
  • die ÖSHZ;
  • die Vereinigungen von ÖSHZ und die interkommunalen Sozialhilfezentren,
  • die lokalen Polizeizonen.

2. Bezuschusstes Vertragspersonal in öffentlichen Verwaltungen

Für die Beschäftigung von subventionierten vertraglichen Arbeitnehmern bei den öffentlichen Verwaltungen und die Bewilligung der sich daraus ergebenden Vorteile kommen in Frage:

  • die regionalen Entwicklungsgesellschaften und die regionalen Wirtschaftsräte;
  • die Feuerwehr- und Notdienstservice und die Agentur für städtische Sauberkeit, die beide von der Region Brüssel-Hauptstadt abhängen,
  • die Flämische Gemeinschaftskommission und die Französische Gemeinschaftskommission.