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Allgemeines: Das E-Government-Projekt der sozialen Sicherheit

Im Rahmen der administrativen Vereinfachung haben die Einrichtungen der sozialen Sicherheit verschiedene Meldeverfahren informatisiert. Dieses Projekt zur elektronischen Verwaltung (E-Government) der sozialen Sicherheit zielt auf eine drastische Verringerung der administrativen Pflichten der Arbeitgeber, wodurch die Verwaltungsarbeit beschleunigt wird. Dieses Projekt wird folgende konkrete Ergebnisse hervorbringen:

  • eine zahlenmäßige Verringerung der Meldeformulare,
  • weniger Anlässe, aus denen der Arbeitgeber von den Einrichtungen der sozialen Sicherheit kontaktiert wird, um Lohn- und Arbeitszeitangaben der Arbeitnehmer zu übermitteln,
  • einen geringeren Zeitaufwand für das Ausfüllen der übrigen Meldungen (dies wird u. a. dadurch erreicht, dass die Zahl der durchzuführenden Rubriken gekürzt wird und Daten mit Bezug auf weit zurückliegende Zeitabschnitte nicht mehr abgefragt werden).

Das E-Government-Projekt beruht auf drei Eckpfeilern:

  • eine unmittelbare Beschäftigungsmeldung (Dimona);
  • der multifunktionellen Quartalsmeldung für soziale Sicherheit (DmfAPPL),
  • der Meldung von Sozialrisiken (MSR).

Neben den 3 Meldearten, die im Rahmen des E-Government-Projekts der sozialen Sicherheit entwickelt wurden, sind die provinzialen und lokalen Verwaltungen gesetzlich verpflichtet, für ihre ehemaligen politischen Mandatsträger und in bestimmten Fällen für ihre ehemaligen definitiv ernannten Personalmitglieder beim LSS eine monatlich Pensionsmeldung einzureichen.