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Das Verfahren für die Einnahme des jährlichen Verantwortlichkeitsbeitrags

Der Verantwortlichkeitsbeitrag einer lokalen Verwaltung wird auf Basis der genehmigten Konten des LSS für das Kalenderjahr (= N) im Monat Juni des darauffolgenden Jahres (= N + 1) festgelegt. Bis einschließlich des Kalenderjahres 2016 erfolgte dies auf Basis der genehmigten Konten des ASRSV und ab dem Kalenderjahr 2017 auf Basis der genehmigten Konten des LSS.

Der FPD legt auf Basis des genauen Betrags der Pensionsausgaben und der Lohnmasse der definitiv ernannten Personalmitglieder

  • den Verantwortlichkeitskoeffizienten für alle in der Verantwortung stehenden Verwaltungen und
  • den Verantwortlichkeitsbeitrag jeder in der Verantwortung stehenden Verwaltung fest.

Im Laufe des Monats September des darauffolgenden Jahres (= N + 1) informiert das LSS die in der Verantwortung stehenden lokalen Verwaltungen über den Betrag des Beitrags, den die Verwaltung spätestens Ende Dezember desselben Jahres zahlen muss.

Die monatliche Rechnung des LSS enthält keinen Vorschuss auf den Verantwortlichkeitsbeitrag. Das LSS leistet eine Vorfinanzierung der Pensionsausgaben der ehemaligen definitiv ernannten Personalmitglieder der in die Verantwortung genommenen lokalen Verwaltungen. Es steht jeder Verwaltung frei, dem LSS monatliche Vorschüsse in Höhe eines Zwölftels des voraussichtlichen Betrags des Verantwortlichkeitsbeitrags zu zahlen.