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Zielgruppenermäßigung für Langzeitarbeitssuchende – Eingliederungssozialwirtschaft (ESW)

Der Königliche Erlass vom 03.05.1999 zur Ausführung von Artikel 7, § 1, Absatz 3, m, des Erlassgesetzes vom 28.12.1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer betreffend die Eingliederung von sehr schwer zu vermittelnden Arbeitslosen regelt die Eingliederungssozialwirtschaft, die auch „ESW“ genannt wird. Diese Beschäftigungsmaßnahme hat zum Ziel, die Eingliederung von Langzeitarbeitssuchenden auf dem Arbeitsmarkt zu fördern. Sie sieht einerseits die Gewährung einer Lohnsubvention für den Arbeitgeber und andererseits eine Zielgruppenermäßigung der Arbeitgeberbeiträge zur sozialen Sicherheit vor.