8.4.3.8. Übersichtstabelle
Inhalt
- 8.4.3.1. Grundlohn
- 8.4.3.2. Der angepasste Lohn bei Krankheit oder Unfall
- 8.4.3.3. Die Entschädigungen für Berufskrankheiten im öffentlichen Sektor
- 8.4.3.4. Entschädigungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- 8.4.3.5. Zusätzliche Entschädigungen
- 8.4.3.6. Entschädigungen, die einem Sonderbeitrag unterliegen
- 8.4.3.7. Urlaubsgeld
- 8.4.3.8. Übersichtstabelle
- 8.4.3.9. Die Pensionsbeiträge auf den Lohn der definitiv ernannten Mitglieder
In der Übersichtstabelle befinden sich die Beschreibungen der Entschädigungen in Kurzform. Ein vollständiges Verzeichnis aller Lohncodes mit Beschreibung finden Sie in Anlage 32 des „Glossars“ der DmfAPPL.
Beschreibung | Lohncode |
---|---|
Grundlohn | |
Indexierter Grundlohn (ohne gesetzliche oder außergesetzliche Prämien und Entschädigungen) | 101 |
Der einem definitiv ernannten Personalmitglied, das ins Ausland entsandt wurde und auf eine Behördenpension in Betracht kommt, zuerkannte Lohn | 110 |
Der einem endgültig ernannten Personalmitglied, das im Rahmen einer Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit abwesend ist, zuerkannte Lohn – sozialversicherungspflichtig – keine Pensionsbeiträge | 120 |
aktivierte Entschädigung, die das LFA oder das ÖSHZ einem Arbeitnehmer im Rahmen einer Beschäftigungsmaßnahme gewährt | 150 |
10% des Lohns der Arbeitnehmer mit einem Erstbeschäftigungsabkommen, die für die Ausbildung bestimmt sind | 160 |
Der einem endgültig ernannten Personalmitglied, das im Rahmen einer Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit abwesend ist, zuerkannte Lohn – sozialversicherungspflichtig – Pensionsbeiträge | 170 |
Berufskrankheiten – öffentlicher Sektor | |
Entschädigung Arbeitsunfähigkeit befristeter Art – anerkannte Berufskrankheit | 140 |
Entschädigungen wegen einseitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses | |
Entschädigung wegen Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber – in Arbeitszeit ausgedrückt (nur für Vertragspersonal) | 130 |
Entschädigung wegen Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber – nicht in Arbeitszeit ausgedrückt (nur für Vertragspersonal) | 131 |
Entschädigung wegen Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber – in Arbeitszeit ausgedrückt (nur für vertraglich angestellte Bedienstete) | 132 |
Angepasster Lohn bei Krankheit oder Unfall | |
Krank oder Unfall: 60 % des Normallohns – 2. Krankheitswoche – Vertragspersonal | 212 |
Krankheit oder Unfall: Zusatzentschädigung – 2., 3. und 4. Krankheitswoche - Vertragspersonal | 213 |
Krankheit oder Unfall: sonstige Zusatzentschädigung oder zeitweilige Arbeitsunfähigkeit | 215 |
Urlaubsgeld | |
Einfaches Urlaubsgeld - langfristige Abwesenheit für die Urlaubstage, die am Ende des Urlaubsjahres nicht genommen werden konnten | 311 |
(Doppeltes) Urlaubsgeld – Polizeipersonal | 312 |
Einfaches Urlaubsgeld Dienstaustritt (zeitweilige Bedienstete, BVA, Bedienstete gemäß Artikel 60 und Ersatzpersonal in der Viertagewoche) | 313 |
(Doppeltes) Urlaubsgeld Dienstaustritt | 314 |
Einfaches Urlaubsgeld vorherige Beschäftigung (zeitweilige Bedienstete, BVA, Bedienstete gemäß Artikel 60 und Ersatzpersonal in der Viertagewoche) | 315 |
Urlaubsgeld – Polizeipersonal | 316 |
Einfaches Urlaubsgeld Dienstaustritt (mit Ausnahme von zeitweiligen Bediensteten, BVA, Bediensteten gemäß Artikel 60 und Ersatzpersonal in der Viertagewoche) | 317 |
Einfaches Urlaubsgeld vorherige Beschäftigung (mit Ausnahme von zeitweiligen Bediensteten, BVA, Bediensteten gemäß Artikel 60 und Ersatzpersonal in der Viertagewoche) | 318 |
Ergänzendes Urlaubsgeld bei Beginn oder Wiederaufnahme der Aktivität | 319 |
Urlaubsgeld - befreit | 348 |
doppeltes Urlaubsgeld Dienstaustritt – 3. bis 5. Tag der 4. Woche - befreit | 349 |
(doppeltes) Urlaubsgeld Dienstaustritt – 3. bis 5. Tag der 4. Woche - befreit | 350 |
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art | |
Überstundenlohn – freigestellt | 401 |
Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – Art. 19, § 2, 14° und 19° des KE 28.11.1969 | 403 |
Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – leistungsgebunden – freigestellt | 404 |
Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – nicht leistungsgebunden – freigestellt | 406 |
Arbeitgeberanteil – Mahlzeitschecks | 408 |
Arbeitnehmeranteil – Mahlzeitschecks | 409 |
Jahresendprämie – freigestellt | 417 |
Haushalts- und Ortszulage – freigestellt | 421 |
Diplomvergütung – freigestellt | 422 |
Entschädigung Kenntnis 2. Sprache – freigestellt | 423 |
Zulage höhere Funktion – freigestellt | 424 |
sonstige Zulagen und Prämien – nicht leistungsgebunden – freigestellt | 433 |
sonstige Zulagen und Prämien – leistungsgebunden – freigestellt | 434 |
Entschädigung für Nachtleistungen – sozialversicherungspflichtig – keine Pensionsbeiträge | 435 |
Entschädigung für Leistungen an Wochenenden und Feiertagen – freigestellt von Sozialversicherungsbeiträgen – keine Pensionsbeiträge | 436 |
Bereitschaftsdienstzulage – freigestellt | 437 |
Entschädigungen für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt | 440 |
Entschädigung für Kleidung, Umzug, Reise- und Aufenthaltskosten | 441 |
Fahrtkosten von und zur Arbeit | 442 |
Für Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zuerkannter Betrag | 443 |
Zuschlag Sozialversicherungsvorteil (z. B. Ermutigungsprämie Laufbahnunterbrechung, Prämie Krankenhausversicherung) | 444 |
Prämie – vorzeitiges Ausscheiden für die Hälfte der Arbeitszeit 452 | 452 |
Entschädigung von Zeremonienmeistern, Konservatoren, Totengräbern, Totengräber-Brigadiers, Trägern beim Bestattungsdienst – freigestellt | 454 |
Pension wegen bleibender Arbeitsunfähigkeit aufgrund Berufskrankheit oder Arbeitsunfall | 490 |
Überstundenlohn – sozialversicherungspflichtig | 801 |
Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – leistungsgebunden – sozialversicherungspflichtig | 804 |
Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – nicht leistungsgebunden – sozialversicherungspflichtig | 806 |
Jahresendprämie – sozialversicherungspflichtig | 817 |
Haushalts- und Ortszulage – sozialversicherungspflichtig | 821 |
Diplomvergütung – sozialversicherungspflichtig | 822 |
Entschädigung Kenntnis 2. Sprache – freigestellt | 823 |
Zulage höhere Funktion – sozialversicherungspflichtig | 824 |
Andere Zulagen und Prämien – nicht leistungsgebunden – sozialversicherungspflichtig | 833 |
Andere Zulagen und Prämien – leistungsgebunden – sozialversicherungspflichtig | 834 |
Entschädigung für Nachtleistungen – sozialversicherungspflichtig – keine Pensionsbeiträge | 835 |
Entschädigung für Leistungen an Wochenenden und Feiertagen – sozialversicherungspflichtig – keine Pensionsbeiträge | 836 |
Bereitschaftsdienstzulage – sozialversicherungspflichtig | 837 |
Gehaltszuschlag – 4-Tage-Woche | 851 |
Prämie – Betreuungs-, Pflege- oder gleichgestelltes Personal – Laufbahnende | 853 |
Entschädigung von Zeremonienmeistern, Konservatoren, Totengräbern, Totengräber-Brigadiers, Trägern beim Bestattungsdienst – sozialversicherungspflichtig | 854 |
Gehaltszuschlag 6.2. und 6.3. der Sozialcharta in der Region Brüssel-Hauptstadt – sozialversicherungspflichtig | 855 |
Entschädigungen für Leistungen im Rahmen von Dienst 100 | 940
|
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien | |
Personal der Unterrichtsanstalten | |
Entschädigung für Zusatzleistungen, befreit auf der Grundlage von Artikel 19, § 2, 9° des KE vom 28.11.1969 (unter anderem Aufsicht in Kindergärten und im Primarschulwesen) | 501 |
Entschädigung zusätzliche Leistungen – Königlicher Erlass 418 – freigestellt (unter anderem Aufsicht, ausgenommen Kindergärten und Primarschulwesen) | 502 |
Zuschläge – kein Zusammenhang mit zusätzlichen Leistungen – freigestellt (unter anderem Dienstalterzulage, Direktionsentschädigung) | 506 |
Entschädigung zusätzliche Leistungen – Königlicher Erlass 418 – sozialversicherungspflichtig (unter anderem Aufsicht, ausgenommen Kindergärten und Primarschulwesen) | 902 |
Zusatzentschädigungen – kein Zusammenhang mit zusätzlichen Leistungen – sozialversicherungspflichtig (unter anderem Dienstalterzulage, Direktionsentschädigung) | 906 |
Betreuungs- und Pflegepersonal | |
Gehaltszuschlag für außerordentliche Leistungen – Rundschreiben 03.11.1972 – freigestellt von Sozialversicherungsbeiträgen kraft Artikel 30 | 510 |
Gehaltszuschlag für Nachtleistungen– gemäß Artikel 30 von Sozialversicherungsbeiträgen befreit | 512 |
Gehaltszuschlag für außerordentliche Leistungen – Rundschreiben 03.11.1972 – sozialversicherungspflichtig | 910 |
Gehaltszuschlag für Nachtleistungen – sozialversicherungspflichtig | 912 |
4%, 8 % oder 12% – Hauptpfleger | 914 |
Gehaltszuschlag für Leistungen an Wochenenden oder Feiertagen | 916 |
Attraktivitätsprämie (KE vom 12.05.2006) | 917 |
Ärzte | |
Variabler Teil am Pool – freigestellt von Sozialversicherungsbeiträgen kraft Artikel 30 | 524 |
Variabler Teil am Pool – sozialversicherungspflichtig | 924 |
Freiwillige Feuerwehrleute | |
Unregelmäßige Entschädigungen, unberücksichtigt bei Festlegung der Grenze von 785,95 EUR | 541 |
regelmäßige Entschädigungen, berücksichtigt bei Festlegung der Grenze von 785,95 EUR – keine Überschreitung | 542 |
regelmäßige Entschädigungen, berücksichtigt bei Festlegung der Grenze von 785,95 EUR – Überschreitung | 942 |
Berufspersonal der Hilfeleistungszonen | |
Prämie für Operativität und unregelmäßige Leistungen | 553 |
Jährlicher Gehaltszuschlag für Leiter des Feuerwehrdienstes – befreit von Sozialversicherungsbeiträgen kraft Artikel 30 | 557 |
Offizieren für Bereitschaftsdienst zugebilligter Gehaltszuschlag (POL 44 und Rundschreiben vom 03.03.1995) | 951 |
Zusatzentschädigung für Opt-out-Stunden | 954 |
jährlicher Gehaltszuschlag für Leiter des Feuerwehrdienstes – sozialversicherungspflichtig | 957 |
Polizeipersonal (neues Statut) und Berufspersonal der Hilfeleistungszonen | |
Zulage für besondere Rechnungsführer 974 | |
Zulage für den Sekretär der Polizeizone und Mandatszulage für den Kommandanten der Hilfeleistungszone 975 | |
Polizeipersonal (altes Statut) | |
Entschädigungen für Kosten bei Ausführung von Aufträgen der Kriminalpolizei | 556 |
spezifische Zulagen und Entschädigungen – freigestellt – ehemalige Gendarmen… | 591 |
Spezifische Zulagen und Entschädigungen – pflichtig – ehemalige Gendarmen | 991 |
Polizeipersonal (neues Statut) | |
verschiedene Zulagen und Entschädigungen – freigestellt | 570 |
Gehaltszuschlag – Mandatsausübung | 961 |
Zulage für Dienstleistungen am Samstag, Sonntag, Feiertag oder nachts | 962 |
verschiedene Zulagen und Entschädigungen gemäß KE vom 30.03.2001 – beitragspflichtig | 970 |
neues Statut – verschiedene Zulagen und Entschädigungen mit Ausnahme derjenigen gemäß KE vom 30.03.2001 – beitragspflichtig | 971 |
Zulage für Kompetenzentwicklung | 976 |
Übergangszulagen | 992 |
Ausbildungs- und Meisterzulage | 993 |
Entschädigungen, auf die ein Sonderbeitrag geschuldet wird | |
Vorteil der individuellen und persönlichen Nutzung des durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Fahrzeugs | 770 |
Gewinnbeteiligungen | 780 |
durch den Arbeitgeber erstattete Verkehrsbußen | 791 |
direkte Zahlungen außergesetzlicher Pension an ein Personalmitglied, das (infolge Pensionierung) außer Dienst ist | 792 |
Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension im Rahmen eines Unternehmensplans | 793 |
Lohngruppe unter oder entsprechend dem Schwellenwert für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension Vertragspersonal – Antwerpen | 794 |
Lohngruppe über dem Schwellenwert für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension – Antwerpen | 795 |
Lohn für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension – 0 bis einschließlich 9 Dienstjahre – Brügge | 796 |
Lohn für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension – 10 bis einschließlich 19 Dienstjahre – Brügge | 797 |
Lohn für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension – 20 bis einschließlich 29 Dienstjahre – Brügge | 798 |
Lohn für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension – 30 oder mehr Dienstjahre – Brügge | 799 |