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Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge zur sozialen Sicherheit

Ein junger Arbeitnehmer kommt für eine Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer in Frage, wenn er gleichzeitig folgende drei Bedingungen erfüllt:

  • der Jugendliche ist am Tag der Einstellung weniger als 26 Jahre alt;
  • der Jugendliche ist besonders gering qualifiziert, gering qualifiziert oder er verfügt über eine mittlere Qualifikation;
  • der Referenzquartalslohn für den Jugendlichen beträgt höchstens 9.000 EUR.

Der Arbeitgeber kann die Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer in einem bestimmten Quartal nur beanspruchen, wenn er während dieses Quartals seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Einstellung von Jugendlichen im Rahmen einer Erstbeschäftigung nachkommt. Für provinziale und lokale Verwaltungen beinhaltet dies die Verpflichtung, Jugendliche mit einem Erstbeschäftigungsvertrag in einem Umfang von 1,5% ihres Personalbestands im zweiten Quartal des vorigen Kalenderjahres einzustellen.

Die Zielgruppenermäßigung für jugendliche Arbeitnehmer wird nur gewährt, wenn der junge Arbeitnehmer in der vierteljährlichen Sozialversicherungsmeldung richtig angegeben wird und die Arbeitskarte bescheinigt, dass der junge Arbeitnehmer während dieses Quartals für die beantragte Zielgruppenermäßigung in Betracht kommt.

Falls der Jugendliche nach dem 31.12.2012 eingestellt wurde, endet die Zielgruppenermäßigung nach einer Periode je nach Schulniveau des jungen Arbeitnehmers spätestens am letzten Tag des Quartals, in dem er 26 Jahre alt wird.

Falls der Jugendliche nach dem 01.01.2013 eingestellt wurde, endet die Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer am letzten Tag des Quartals, in dem er 26 Jahre alt wird.


Flandern:

Ab 01.07.2016 kann für Arbeitnehmer, die in Flandern beschäftigt werden, nicht mehr die ,Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer‘ angewandt werden, sondern die ,Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer - Flandern'. Für die jungen Arbeitnehmer, die vor diesem Datum bereits im Dienst waren, sind Übergangsmaßnahmen vorgesehen.

Wallonische Region (außer die Deutschsprachige Gemeinschaft):

Ab dem 01. Juli 2017 kann für Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber für eine Beschäftigung in Wallonien eingestellt werden, nicht mehr die „Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer“ angewandt werden.

Als Übergangsmaßnahme können Arbeitgeber, die Arbeitnehmer eingestellt haben, die vor dem 01.07.2017 ihren Dienst antraten und ununterbrochen weiter im Dienst bleiben (mit einem dauerhaften oder anschließenden Arbeitsvertrag), die Ermäßigung für diese Arbeitnehmer für die ihnen verbleibenden Quartale unter den gleichen Bedingungen weiterhin beanspruchen. Es gibt spezielle Ermäßigungscodes für diese Übergangsmaßnahmen. Die Ermäßigung läuft endgültig am 30. Juni 2020 ab.

Region Brüssel-Hauptstadt:

Ab 01. Oktober 2017 kann für Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber für eine Beschäftigung in Brüssel eingestellt werden, nicht mehr die „Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer“ angewandt werden.

Als Übergangsmaßnahme können Arbeitgeber, die Arbeitnehmer eingestellt haben, die vor 01.10.2017 ihren Dienst antraten und ununterbrochen weiter im Dienst bleiben (mit einem dauerhaften oder anschließenden Arbeitsvertrag), die Ermäßigung für diese Arbeitnehmer für die ihnen verbleibenden Quartale unter den gleichen Bedingungen weiterhin beanspruchen. Es gibt spezielle Ermäßigungscodes für diese Übergangsmaßnahmen. Die Ermäßigung läuft endgültig am 31.12.2018 ab.

1. Ermäßigung für Jugendliche mit geringer Qualifikation

Die Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer wird vorerst gering qualifizierten Jugendlichen gewährt. Es handelt sich um Jugendliche ohne Diplom oder Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts.

Falls der Jugendliche nach 31.12.2012 eingestellt wurde, wird dem Arbeitgeber eine Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer in folgender Höhe gewährt:

  • 1.500 EUR für das Quartal des Dienstantritts und die 7 darauf folgenden Quartale,
  • 400 EUR für die 4 darauf folgenden Quartale, in denen der Jugendliche beschäftigt ist.

Falls der Jugendliche vor dem 01.01.2013 eingestellt wurde, wird eine Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer in folgender Höhe gewährt:

  • 1.000 EUR für das Quartal des Dienstantritts und die 7 darauf folgenden Quartale,
  • 400 EUR für die übrigen Quartale, in denen der Jugendliche eingestellt wird.

Als Dienstantrittsdatum gilt der 1. Januar des Jahres, in dem der Jugendliche 19 wird, wenn er bereits vor diesem Datum vom selben Arbeitgeber eingestellt wurde. 

2. Ermäßigung für sehr gering qualifizierte Jugendliche und gering qualifizierte Jugendliche ausländischer Herkunft oder mit einer Behinderung

Die Zielgruppenermäßigung für jugendliche Arbeitnehmer wird zudem gewährt für:

  • sehr gering qualifizierte Jugendliche,
  • gering qualifizierte Jugendliche, die
    • entweder ausländischer Herkunft
    • oder behindert sind.

Als "sehr geringfügig qualifizierter Jugendlicher" wird ein Jugendlicher bezeichnet, der kein Zeugnis des zweiten Grades des Sekundarunterrichts oder der Unterstufe des Sekundarunterrichts besitzt.

Wenn der Jugendliche nach 31.12.2012 eingestellt wurde, erhält der Arbeitgeber, der einen geringfügig qualifizierten Jugendlichen ausländischer Herkunft oder Behinderung oder einen sehr geringfügig qualifizierten Jugendlichen einstellt, eine Zielgruppenermäßigung für jugendliche Arbeitnehmer in folgender Höhe:

  • 1.500 EUR für das Quartal des Dienstantritts und die 11 darauf folgenden Quartale;
  • 400 EUR während der 4 darauffolgenden Quartale.

Falls der Jugendliche vor dem 01.01.2013 eingestellt wurde, wird eine Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer in folgender Höhe gewährt:

  • 1.000 EUR für das Quartal des Dienstantritts und die 15 darauf folgenden Quartale;
  • 400 EUR für die übrigen Quartale, in denen der Jugendliche eingestellt wird.

Als Dienstantrittsdatum gilt der 1. Januar des Jahres, in dem der Jugendliche 19 wird, wenn er bereits vor diesem Datum vom selben Arbeitgeber eingestellt wurde.

3. Ermäßigung für Jugendliche mit mittlerer Qualifikation

Eine Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer wird für Jugendliche mit mittlerer Qualifikation gewährt, die nach dem 31.12.2012 eingestellt wurden.

Mit „Jugendlichen mit mittlerer Qualifikation“ sind Jugendliche gemeint, die höchstens ein Zeugnis oder Diplom der Oberstufe des Sekundarunterrichts besitzen.

Ein Arbeitgeber erhält die Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer nur unter der Voraussetzung, dass der Jugendliche mit mittlerer Qualifikation:

  • am Tag der Einstellung Arbeitssuchender ist;
  • während mindestens 156 Tagen, gerechnet im Sechstagesystem, im Monat der Einstellung und den 9 Kalendermonaten vor dem Tag der Einstellung Arbeitssuchender war.

Diese beiden Voraussetzungen gelten nicht für behinderte Jugendliche mit mittlerer Qualifikation.

Der Arbeitgeber erhält für Jugendliche mit mittlerer Qualifikation eine Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer in Höhe von

  • 1.000 EUR für das Quartal des Dienstantritts und die 3 darauf folgenden Quartale;
  • 400 EUR für die 8 darauf folgenden Quartale, in denen der Jugendliche beschäftigt ist.

Als Dienstantrittsdatum gilt der 1. Januar des Jahres, in dem der Jugendliche 19 wird, wenn er bereits vor diesem Datum vom selben Arbeitgeber eingestellt wurde.