Die Großzügigkeiten
Inhalt
- Das Abgangsurlaubsgeld - Urlaubsregelung Privatangestellte
- Bei Beendigung eines Arbeitsvertrags durch einen Arbeitgeber gezahlte Beträge.
- Erstattung von Kostenentschädigungen
- Öko-Schecks
- Sport-/Kulturschecks
- Geschenke / Geschenkschecks
- Dienstalterszulage
- Ergänzungen zu sozialen Vorteilen
- Die Großzügigkeiten
- Preisvorteile für eigene Produkte oder Dienstleistungen des Arbeitgebers
- Arbeitgeberanteil bei der Anschaffung eines Personalcomputers durch den Arbeitnehmer
- Sachvorteile
- Der Lohnbegriff für statutarisches Personal
Bei bestimmten Vorteilen handelt es sich um echte Großzügigkeiten; sie gelten nicht als Lohn. Ein Vorteil wird als Großzügigkeit eingestuft, wenn:
- der Arbeitgeber ihn spontan gewährt anlässlich eines besonderen Ereignisses im Privatleben des Arbeitnehmers (z. B. großer Brandschaden an seinem Haus);
- die Verwaltung normalerweise solche Vorteile nicht gewährt;
- der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf den Vorteil erheben kann;
- keine direkte Verbindung zum Dienstverhältnis besteht.