Die monatliche Rechnung
Die digitale monatliche Rechnung wird Anfang jedes Monats an die e-Box des Arbeitgebers geschickt (= die gesicherte elektronische Mailbox des Arbeitgebers auf der Portalseite der sozialen Sicherheit) und ist am 5. des auf die Ausfertigung folgenden Monats zahlbar. Jede Zahlung, die außerhalb der vorgesehenen Fristen ausgeführt wird, wird mit einer Erhöhung von 10% auf den geschuldeten Betrag auf der Grundlage des Zinssatzes von 7 %, gerechnet ab dem Fälligkeitsdatum des tatsächlichen Zahlungsdatums, bestraft.
Auf die monatliche Rechnung werden die Beträge zusammengefasst, die während eines Monats für die dem LSS angeschlossenen Verwaltungen gebucht sind. Gleichzeitig wird die Vorauszahlung für den Monat angegeben, der der Rechnungsstellung folgt. Der Betrag dieser Vorauszahlung entspricht einem Drittel der Summe der Beiträge des entsprechenden Quartals im vorausgegangenen Kalenderjahr.
Art der Einzahlungen | 1. Quartal | 2. Quartal | 3. Quartal | 4. Quartal |
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erster monatlicher Vorschuss von 33 % | 5. Januar | 5. April | 5. Juli | 5. Oktober |
zweiter monatlicher Vorschuss von 33 % | 5. Februar | 5. Mai | 5. August | 5. November |
dritter monatlicher Vorschuss von 33 % | 5. März | 5. Juni | 5. September | 5. Dezember |
Saldo des Quartals | be- und verrechnet nach dem Einreichen der DmfAPPL | be- und verrechnet nach dem Einreichen der DmfAPPL | be- und verrechnet nach dem Einreichen der DmfAPPL | be- und verrechnet nach dem Einreichen der DmfAPPL |
Die Beiträge, die anlässlich der Regualisierungen geschuldet werden, müssen dem LSS zum Fälligkeitstag, der auf der monatlichen Rechnung angegeben ist, übermittelt werden.
Die monatliche Rechnung umfasst folgende Beiträge:
- die Sozialversicherungsbeiträge (Vorschüsse, Saldi und Regularisierungen);
- das Verfahren für den Beitritt zum solidarischen Pensionsfonds der provinzialen und lokalen Verwaltungen;
- die Regulierungsbeiträge des solidarischen Pensionsfonds der provinzialen und lokalen Verwaltungen bei verspäteter definitiver Ernennung eines Vertragsbediensteten;
- die Beiträge für den kollektiven Sozialdienst oder für den kollektiven Sozialdienst - Flandern (Vorschüsse, Saldi und Regularisierungen),
- die Beiträge für den Sozialdienst der integrierten Polizei (Vorschüsse, Saldi und Regularisierungen),
- die für die Gewährung und Zahlung einer Gewerkschaftsprämie geschuldeten Beiträge,
- die KIV-Einbehaltungen von Pensionen,
- die Solidaritätseinbehaltungen von Pensionen,
- die Inspektionskosten für von Amts wegen vorgenommene Meldungen.
Die Rechnung enthält auch etwaige Erstattungen, die von dem von einem Arbeitgeber geschuldeten Gesamtbetrag direkt abgezogen werden.
Mit Ausnahme des Betrags der monatlichen Vorauszahlung werden die auf der Rechnung angegebenen Beträge der Beiträge – über die Berechnungsmitteilung – der Verwaltung oder dem Rechenzentrum, das die DmfAPPL für Rechnung der Verwaltung vornimmt, bereits vorher mitgeteilt. Die monatliche Rechnung umfasst die Referenzen und Daten der Berechnungsberichte und gibt auch eine Beschreibung jedes Einzelbetrags. Außerdem wird unterschieden zwischen den Beträgen, die von der Verwaltung geschuldet werden, und denen, die zurückgezahlt werden sollen.
Bezüglich der Zahlung wird unterschieden zwischen
- den Mitgliedern, die eine automatische Abbuchung der Beiträge von ihrem Konto bei der Belfius-Bank genehmigen Bank:
- dem am Rechnungsende vermerkte Gesamtbetrag, der mit dem 5. des Monats, der dem Rechnungsdatum folgt, als Wertstellungsdatum automatisch einbehalten wird;
- Mitgliedern, die für die Zahlung selbst aufkommen:
- der Zahlungsauftrag muss folgende Angaben umfassen: den zu zahlenden Betrag, das Fälligkeitsdatum, das Bankkonto des LSS und die strukturierte Mitteilung.
Das Verfahren des automatischen Abzugs bietet den Vorteil, dass die richtige und regelmäßige Einziehung der geschuldeten Beiträge gesichert ist und dass die Zahlungsfristen umfassend berücksichtigt werden. Die automatische Einbehaltung verhindert die Anwendung von Erhöhungen und Verzugszinsen. Um eine Erlaubnis für die automatische Einhaltung zu erteilen, muss Teil 5 des Formulars R1, das von der Portalseite der sozialen Sicherheit heruntergeladen werden kann, vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.