Ausnahmen
Unter die Berufskrankheitsregelung des Privatsektors, geregelt durch die koordinierten Gesetze vom 03.06.1970 bezüglich der Entschädigung von Berufskrankheiten, fallen:
- Künstler;
- Tageseltern.
Unter die Berufskrankheitsregelung des Privatsektors, geregelt durch die koordinierten Gesetze vom 03.06.1970 bezüglich der Entschädigung von Berufskrankheiten, fallen: