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Anwendungsbereich Arbeitgeber

Initiativen der sozialen Eingliederungswirtschaft können organisiert werden durch:

  • die öffentlichen Sozialhilfezentren;
  • die anderen lokalen und provinzialen Verwaltungen, die
    • ein Eingliederungsunternehmen gründen, das vom Minister der Beschäftigung und Arbeit und vom Minister der Sozialen Angelegenheiten anerkannt wird;
    • Nahbereichsdienste gründen, die gemäß den Bestimmungen von Artikel VIbis des Erlasses der Flämischen Regierung vom 08.09.2000 anerkannt werden;
    • lokale Initiativen der Dienstleistungswirtschaft entwickeln, die kraft der Bestimmungen des Kapitels III des Erlasses der Flämischen Regierung vom 22.12.2006 anerkannt sind.

Um die Zielgruppenermäßigung für Langzeitarbeitssuchende beanspruchen zu können, müssen die Arbeitgeber erst eine Bescheinigung erhalten, aus der hervorgeht, dass sie in den Anwendungsbereich der EWS fallen. Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Region erteilt. Auf der Grundlage dieser Bescheinigung kann die Verwaltung mit der Arbeitsverwaltung VDAB oder Actiris Kontakt aufnehmen, die Kandidaten, die die Bedingungen der Eingliederungssozialwirtschaft erfüllen, weiterleiten wird.