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Formalitäten

Die Zuständigkeit für die Ausstellung einer Umstrukturierungskarte, die Anspruch auf eine Zielgruppenermäßigung Umstrukturierung verleiht, wurde infolge der Sechsten Staatsreform den Regionen übertragen.

Die „Ermäßigungskarte Umstrukturierung“, die das LFA ausstellt und die Anspruch auf eine Ermäßigung der persönlichen Sozialversicherungsbeiträge verleiht, gewährt den Anspruch nur so lange, bis die Region beschließt, ihre operationelle Zuständigkeit auszuüben und die Umstrukturierungskarten selbst auszustellen.

Eine Umstrukturierungskarte wird jedem im Rahmen einer Umstrukturierung entlassenen Arbeitnehmer gewährt, der sich bei einer Beschäftigungszelle einträgt, sowie jedem Arbeitnehmer, der infolge von Zahlungsunfähigkeit, Firmenschließung oder -auflösung entlassen wird und einen Antrag auf Arbeitslosengeld einreicht oder dem LFA seinen C4 vorlegt.

Die Umstrukturierungskarte hat eine Gültigkeitsdauer von zwölf oder sechs Monaten ab dem Datum der Ankündigung der kollektiven Entlassung, je nachdem, ob der Arbeitnehmer im Rahmen einer Umstrukturierung oder infolge von Zahlungsunfähigkeit, Firmenauflösung oder -schließung entlassen wurde.

Jeder Arbeitnehmer, der im Rahmen einer Umstrukturierung, eines Konkurses, einer Liquidation oder einer Betriebseinstellung entlassen wurde, erhält nur einmal eine Umstrukturierungskarte. Der Arbeitnehmer kann aber stets eine Kopie dieser Umstrukturierungskarte bekommen, wenn er während der Gültigkeitsperiode den Arbeitgeber wechseln sollte.

Nur für Arbeitnehmer, die während der Gültigkeitsdauer der Umstrukturierungskarte eingestellt werden, kann Ihre Verwaltung die Zielgruppenermäßigung Umstrukturierung erhalten.

Region Brüssel-Hauptstadt:

Ab dem 01. Oktober 2017 stellt ACTIRIS keine ‚Ermäßigungskarten Umstrukturierung‘ mehr aus. 

Die „Ermäßigungskarte Umstrukturierungen“, die auf Basis der gleichen Kriterien das Recht auf die LSS-Vorteile für den Arbeitnehmer eröffnen kann, wird weiterhin vom LFA ausgestellt.

Flämische Region:

Ab dem 01. Januar 2017 stellt das LFA keine ‚Ermäßigungskarte Umstrukturierungen‘ mehr aus für die Umstrukturierung einer Niederlassungseinheit in Flandern, ausgenommen im Fall der interregionalen Beschäftigung. 

Die „Ermäßigungskarte Umstrukturierungen“, die auf Basis der gleichen Kriterien das Recht auf die LSS-Vorteile für den Arbeitnehmer eröffnen kann, wird weiterhin vom LFA ausgestellt.

Wallonische Region (außer die Deutschsprachige Gemeinschaft):

Ab dem 01. Juli 2017 stellt FOREM keine ‚Ermäßigungskarten Umstrukturierungen‘ mehr aus.

Die „Ermäßigungskarte Umstrukturierungen“, die auf Basis der gleichen Kriterien das Recht auf die LSS-Vorteile für den Arbeitnehmer eröffnen kann, wird weiterhin vom LFA ausgestellt.