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Verjährte Quartale

Falls sich die Änderungsmeldung auf ein verjährtes Quartal bezieht und zur teilweisen Rückzahlung der an das LSS gezahlten Beiträge dient, muss der Arbeitgeber oder sein Rechenzentrum die Änderung auf dem Niveau des Arbeitgebers nachweisen. Er muss im Feld „Nachweis“ auf das konkrete Dokument hinweisen, das die Verjährung seiner Forderung zur Rückzahlung der Beiträge unterbrochen hat, und das genaue Datum angeben.

Einige Beispiele:

  • Einschreiben vom… (Datum) betreffend…
  • Inspektionsbericht vom… (Datum) in Bezug auf die Verbesserung von…
  • Gerichtliche Ladung vom… (Datum) - siehe Schreiben vom…
  • Urteil/Entscheid vom... (Datum) - siehe Schreiben vom…
  • Inspektionsbericht vom… (Datum) über die Regularisierung von….

Der Inspektionsbericht führt nur dann zu einer Verjährungsunterbrechung, wenn er vom Arbeitgeber mit dem Vermerk "EINVERSTANDEN" unterzeichnet wurde.

Falls der Inspektionsbericht mit dem Vermerk "EINVERSTANDEN" unterzeichnet wurde, muss jede der Parteien die Verjährung per Einschreiben unterbrechen, damit sie gültig ist.

Im letztgenannten Fall muss der umsichtige Arbeitgeber dem LSS ein Schreiben übermitteln, das die Verjährung der Beträge, die zu verjähren drohen, wirksam unterbricht. Dabei ist ein Verweis auf den Inspektionsbericht zu empfehlen. Im Bereich „Nachweis“ verweist er auch auf sein Schreiben.
Zusätzliche Informationen über die Unterbrechung der Verjährung sind im Feld „Nachweis“ auf dem Niveau der natürlichen Person anzugeben.

Falls sich die Änderungsmeldung auf ein verjährtes Quartal bezieht und zu einem Rückgang der geschuldeten Beiträge führt, kann das LSS die regulierende Meldung entweder annehmen oder ablehnen. Bei der Annahme werden die Beiträge auf das Konto des Arbeitgebers zurücküberwiesen.


Falls sich die Änderungsmeldung auf ein verjährtes Quartal bezieht und zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen an das LSS dient, wird davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber auf die Verjährung verzichtet hat.