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Solidaritätsbeitrag nicht-versicherungspflichtige Studenten

Unter bestimmten Bedingungen können Studenten im Kalenderjahr arbeiten, ohne dass auf ihren Lohn Beiträge zur Sozialen Sicherheit geschuldet werden. Auf diesen Lohn wird allerdings ein Solidaritätszuschlag geschuldet.

Betroffene Arbeitgeber

Es betrifft alle Arbeitgeber, die Studenten sowohl im Privat- als auch im öffentlichen Sektor beschäftigen.

Betroffene Arbeitnehmer

Hierbei handelt es sich nur um Studenten, deren Beschäftigung den Ausschlussbedingungen entspricht und die vorab einen Dimona-Antrag ‚STU‘ ausgefüllt haben.

Auf den Lohn der anderen Studenten werden die normalen Sozialversicherungsbeiträge geschuldet.

Höhe des Beitrags

Beitragsprozentsatz des Solidaritätsbeitrags beträgt 8,13 %. Davon gehen 5,42 % zu Lasten des Arbeitgebers und 2,71 % zu Lasten des Studenten.

Der Beitragsprozentsatz zu Lasten des Arbeitgebers ist um einen Beitrag von 0,01 % (nur berechnet im 1. und 2. Quartal des Jahres) zu erhöhen, der zur Finanzierung des Asbestfonds bestimmt ist.

Mit Lohn ist der Lohn gemeint, auf den normale Beiträge berechnet werden würden, wenn der Student den Ausschlussbedingungen nicht entsprechen würde. Der Solidaritätsbeitrag wird auch für den Lohn des Studenten für einen Feiertag, der nicht vom Studentenvertrag abdeckt wird, geschuldet.

Die zu erfüllenden Formalitäten (nur für DmfA, nicht für DmfAPPL)

Arbeitgeber, die auch anderes Personal beschäftigen

Keine besonderen Formalitäten.

Die Meldung bietet die Möglichkeit, diesen Beitrag zu verrechnen.

Arbeitgeber, die nur nicht-versicherungspflichtige Studenten beschäftigen

Ab 01.01.2010 fallen Arbeitgeber, die keine normalen Arbeitnehmer beschäftigen, sondern Studenten, für die keine normalen Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden, nicht mehr in eine Sonderkategorie. Ebenso wie für die anderen Arbeitgeber unterscheidet das LSS eine Arbeitgeberkategorie in Abhängigkeit der Haupttätigkeit des Unternehmens.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfAPPL - Solidaritätsbeitrag für Studenten

In der DmfAPPL wird der Solidaritätsbeitrag für Studenten in einem spezifischen Feld 90003 „Beitrag Arbeitnehmer – Student“ mit der Arbeitnehmerkennzahl 701 unter der Arbeitnehmerzeile angegeben, auf den er sich bezieht (siehe „Wie fülle ich die DmfA aus?“)