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Übermittlung der Meldung

Die provinzialen und lokalen Verwaltungen können die DmfAPPL beim LSS einreichen:

  • über die Web-Anwendung, die auf der Portalseite der sozialen Sicherheit (www.soziale-sicherheit.be) zur Verfügung steht. Diese Art der Meldung ist für Arbeitgeber bestimmt, die nur eine geringe Anzahl von Arbeitnehmern (maximal 50) beschäftigen.
  • in Form strukturierter Berichte, wie FTP oder SFTP. In solchen Fällen wird die Technik der Dateiübertragung verwendet, um große Zahlen von Arbeitnehmern zu melden.

Der Arbeitgeber kann die Angaben der ursprünglichen DmfAPPL durch eine Änderungsmeldung berichtigen, sofern dies keine Rückzahlung nach Ablauf der Verjährungsfrist verursachen kann.

Das LSS sendet dem Arbeitgeber sowohl bei einer Originalmeldung als auch bei einer Änderungsmeldung eine Empfangsbescheinigung und eine Mitteilung über die zu zahlenden Beträge.