Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Keine Dimona-Meldung oder DmfAPPL-Meldung

Freiwillige, die ausschließlich von Sozialversicherungsbeiträgen befreite Entschädigungen erhalten, sind von der Dimona-Meldepflicht ausdrücklich ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass die Freiwilligen vom Auftraggeber in der Dimona-Meldung NICHT anzugeben sind.

Ebenso wenig sind sie in der multifunktionellen Quartalsmeldung für soziale Sicherheit (DmfAPPL) anzugeben.

Um die Kontrolle der Freiwilligenregelung vornehmen zu können, müssen die provinzialen und lokalen Verwaltungen eine namentliche Liste anlegen, auf der für jedes Kalenderjahr und jeden Freiwilligen die von der Verwaltung zuerkannten Entschädigungen aufgeführt sind. Diese Liste muss jederzeit dem Inspektionsdienst des LSS vorgelegt werden können.