Flämische Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer mit geringer und mittlerer Qualifikation
Die flämische Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer mit geringer und mittlerer Qualifikation wird Jugendlichen gewährt, die mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Der junge Arbeitnehmer verfügt am Tag des Dienstantritts über eine geringe oder mittlere Qualifikation und hat am letzten Tag des Quartals das Alter von 25 Jahren nicht erreicht.
- Der junge Arbeitnehmer ist nicht mehr schulpflichtig und erwirbt innerhalb des Quartals nach seiner Einstellung kein Diplom oder Grad, durch den er hoch qualifiziert ist.
- Der Referenzquartalslohn, den ein Arbeitnehmer verdienen muss, wenn er während des Quartals auf Vollzeitbasis arbeitete und vollständige Leistungen erbrachte, beträgt weniger als
- 7.500 EUR während des Quartals des Dienstantritts und der 3 darauf folgenden Quartale,
- 8.100 EUR während der 4 darauf folgenden Quartale.
Die Zielgruppenermäßigung gilt nur für Arbeitnehmer, die in einer Niederlassungseinheit in Flandern tätig sind oder von ihr abhängig sind.
Die pauschale Zielgruppenermäßigung für einen gering qualifizierten Jugendlichen, der die Voraussetzungen erfüllt, beträgt 1.150 Euro pro Quartal während des Quartals des Dienstantritts und der 7 darauf folgenden Quartale.
Die pauschale Zielgruppenermäßigung für einen Jugendlichen mit mittlerer Qualifikation, der die Voraussetzungen erfüllt, beträgt 1.000 Euro pro Quartal während des Quartals des Dienstantritts und der 7 darauf folgenden Quartale.
Ein Jugendlicher ist gering qualifiziert, wenn er kein Diplom des Sekundarunterrichts oder Zeugnis des zweiten Studienjahres der dritten Stufe des Sekundarunterrichts oder ein gleichwertiges Diplom oder Zeugnis besitzt.
Ein Jugendlicher ist mittel qualifiziert, wenn er höchstens ein Diplom des Sekundarunterrichts oder Zeugnis des zweiten Studienjahres der dritten Stufe des Sekundarunterrichts oder ein gleichwertiges Diplom oder Zeugnis besitzt.Wenn der Jugendliche im Quartal des Dienstantritts oder im darauffolgenden Quartal einen Hochschulabschluss erwirbt, kommt er nicht in Betracht. Wenn vorgesehen ist, dass ein Jugendlicher innerhalb von vier Monaten ab dem Tag seines Beschäftigungsbeginns ein Hochschulzeugnis erwirbt, kommt er nicht in Betracht. Der VDAB bescheinigt und stellt fest, wer in Betracht kommt. Der VDAB übermittelt dem LSS den Bildungsabschluss auf elektronischem Weg.
Der Arbeitgeber kann die flämische Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer nur dann erhalten, wenn der Jugendliche vor dem Dienstantritt sein Qualifikationsniveau in der elektronischen Akte „Meine Laufbahn“ (Portfolio) beim VDAB registriert hat. Wenn der Jugendliche seine elektronische Akte nach dem Quartal des Dienstantritts erstellt, verkürzt sich die Dauer der Zielgruppenermäßigung um die Periode vom Tag des Dienstantritts bis zum letzten Tag des Quartals, das dem Quartal der Erstellung der Akte vorausgeht.
Wenn eine Verwaltung einen Jugendlichen innerhalb einer Periode von vier Quartalen nach Beendigung des vorherigen Arbeitsvertrags erneut einstellt, werden die Beschäftigungen als eine Beschäftigung betrachtet. Die Periode zwischen den Arbeitsverträgen verlängert nicht die Periode, die Anspruch auf die Zielgruppenermäßigung verleiht. Wenn die Periode mehr als vier Quartale umfasst und der Jugendliche nach wie vor alle Voraussetzungen erfüllt, beginnt eine neue Periode mit Anspruch auf die Zielgruppenermäßigung für Jugendliche mit geringer und mittlerer Qualifikation.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Website von Flandern (Ministerium für Beschäftigung und Sozialwirtschaft).