Die Regelung der Viertagewoche: Arbeitnehmer
Das vollzeitlich beschäftigte definitiv ernannte Personalmitglied oder vertragliche Personalmitglieder haben das Recht, 4/5 der vollzeitlichen Leistungen, verteilt auf 4 Arbeitstage pro Woche, zu erbringen.
Das weniger als 55 Jahre alte Personalmitglied kann die Viertagewoche während einer Periode von höchstens 60 Monaten nutzen. Die Höchstdauer von 60 Monaten verringert sich um bereits genommene Perioden der freiwilligen Viertagewoche.
Hat das definitiv ernannte Personalmitglied das Alter von 50 Jahren erreicht, kann es die Viertagewoche bis zum Datum seiner vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand nutzen, sofern es zum Beginndatum des Urlaubs alle nachgenannten Voraussetzungen erfüllt:
- es hat ein Dienstalter von mindestens 28 Jahren;
- Es war vor der Viertagwoche in den vorausgegangenen 10 Jahren mindestens 5 Jahre oder in den vorausgegangenen 15 Jahren mindestens 7 Jahre in einem schweren Beruf tätig;
Als schwerer Beruf gelten:
- die Arbeit in Wechselschichten;
- die Arbeit in unterbrochenen Diensten;
- die Arbeit mit Leistungen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.
Hat das definitiv ernannte Personalmitglied das Alter von 50 Jahren erreicht, kann es die Viertagewoche bis zum Datum seiner vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand nutzen.
Ein Personalmitglied, das seine Leistungen auf 4/5 der normalen Vollzeitleistungen reduziert, erhält 80 Prozent des Gehalts und eine monatliche Prämie von 70,14 EUR. Die monatliche Prämie wird an den Schwellenindex 138,01 gekoppelt. Der indexierte Betrag der Prämie beläuft sich auf 115,07 EUR.
Unabhängig vom Anspruch auf die Viertagewoche mit Prämie kann ein vollzeitlich beschäftigtes Personalmitglied die Viertagewoche ohne Prämie beanspruchen. Das Personalmitglied erbringt Leistungen über vier Tage pro Woche und erhält 80 Prozent des Gehalts.
Sozialversicherungsbeiträge und Pensionsbeiträge für die definitiv ernannten Personalmitglieder werden für das Tarifgehalt (80 %) und die monatliche Prämie geschuldet.
Der Abwesenheitstag wird für die definitiv ernannten Personalmitglieder dem aktiven Dienst gleichgesetzt. Für das Vertragspersonal wird die Ausführung des Arbeitsvertrags ausgesetzt.
Will das Personalmitglied die Viertagewoche (mit oder ohne Prämie) beanspruchen, ist dies mindestens drei Monate vor Beginn des Zeitraums beim Arbeitgeber zu beantragen. Das Personalmitglied kann die Viertagewoche mit einer Frist von drei Monaten beenden, es sei denn, der Arbeitgeber gewährt auf Antrag des Arbeitnehmers eine kürzere Frist.