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Gewährungsbedingungen

Um die Befreiung von der Lohnsteuer beanspruchen zu können, muss das ÖSHZ:

  • in der Quartalsmeldung der sozialen Sicherheit die genaue Identität des Arbeitnehmers und den richtigen Ermäßigungscode in der DmfAPPL angeben;
  • den Nachweis erbringen, dass dieser Arbeitnehmer unter den in Artikel 33 des Gesetzes vom 22.12.1995 angegebenen Bedingungen eingestellt wurde. Der Nachweis ist dem Inspektionsdienst zur Verfügung zu stellen.

Das ÖSHZ muss zudem einen Sozialarbeiter benennen, der für die Betreuung der beschäftigten Personen bei ihren im Rahmen von Artikel 60, § 7, erbrachten Arbeitsleistungen zuständig ist.