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Zielgruppenermäßigung für Langzeitarbeitssuchende – Aktiva-Plan

Der Königliche Erlass vom 09.06.1997 zur Ausführung von Artikel 7, § 1, Absatz 3, m des Erlassgesetzes vom 28.12.1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer betreffend die Berufsübergangsprogramme zielt darauf ab, das System der Arbeitslosenunterstützungen durch die Einführung von Berufsübergangsprogrammen aktiver einzusetzen. Die Berufsübergangsprogramme haben zum Ziel, die Eingliederungschancen von Langzeitarbeitslosen und -arbeitssuchenden auf dem Arbeitsmarkt durch Berufserfahrung zu erhöhen.

Für die im Rahmen dieser Programme beschäftigten Arbeitslosen erhalten die Arbeitgeber folgende finanzielle Vorteile:

  • eine Beteiligung der Föderalbehörde;
  • eine Prämie der betroffenen Region und/oder der betroffenen Gemeinschaft;
  • eine Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge für die soziale Sicherheit in Form einer Zielgruppenermäßigung für Langzeitarbeitssuchende.

Die Berufsübergangsprogramme müssen von dem für Beschäftigung zuständigen Regionalminister nach den Regeln, Bedingungen und Modalitäten durch die betroffene Region festgelegt werden. Die allgemeinen Grundsätze dieser Programme wurden im Zusammenarbeitsabkommen vom 04.03.1997 zwischen dem Föderalstaat und den Regionen betreffend die Berufsübergangsprogramme festgelegt.