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Freiwillige und Freiwilligenarbeit

Ein Freiwilliger ist eine natürliche Person, die Freiwilligenarbeit verrichtet.

Unter Freiwilligenarbeit versteht man jede Tätigkeit, die folgende vier Voraussetzungen erfüllt:

  • Die Tätigkeit wird unentgeltlich und nicht verpflichtend ausgeübt.
  • die Tätigkeit wird ausgeübt für:
    • eine oder mehrere andere Personen als diejenige, die die Tätigkeit ausübt,
    • eine Gruppe, eine Organisation,
    • die Kollektivität.
  • Die Tätigkeit wird durch eine andere Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht (eine nicht rechtsfähige Vereinigung oder eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts) außerhalb des familiären oder privaten Umfeld der Person, die die Tätigkeit ausübt, organisiert.
  • Die Tätigkeit wird im Laufe des Kalenderjahres nicht durch dieselbe Person und für dieselbe Organisation im Rahmen eines Arbeitsvertrags, eines Werkvertrags oder einer statutarischen Anstellung ausgeübt.

Alle Arten von Arbeitsleistungen, die von Personen gelegentlich, unentgeltlich und nicht verpflichtend im Namen einer lokalen oder provinzialen Verwaltung ausgeübt werden, können als Freiwilligenarbeit betrachtet werden.

Als Freiwilligenarbeit werden nicht anerkannt:

  • die Tätigkeiten, die von freiwilligen Feuerwehrleuten oder im Rahmen der ärztlichen Nothilfe ausgeübt werden,
  • die Erbringung künstlerischer Leistungen und/oder die Herstellung künstlerischer Werke durch einen Künstler in der geringen Entschädigungsregelung.