8.4.3.9. Die Pensionsbeiträge auf den Lohn der definitiv ernannten Mitglieder
Inhalt
- 8.4.3.1. Grundlohn
- 8.4.3.2. Der angepasste Lohn bei Krankheit oder Unfall
- 8.4.3.3. Die Entschädigungen für Berufskrankheiten im öffentlichen Sektor
- 8.4.3.4. Entschädigungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- 8.4.3.5. Zusätzliche Entschädigungen
- 8.4.3.6. Entschädigungen, die einem Sonderbeitrag unterliegen
- 8.4.3.7. Urlaubsgeld
- 8.4.3.8. Übersichtstabelle
- 8.4.3.9. Die Pensionsbeiträge auf den Lohn der definitiv ernannten Mitglieder
Für die definitiv ernannten Mitglieder kommen neben dem Grundlohn einige Zuschläge zur Berechnung der Pension in Betracht. Diese Lohnelemente unterliegen Pensionsbeiträgen.
Die Pensionsbeiträge eines definitiv ernannten Mitglieds werden berechnet anhand:
- der Arbeitgeberkategorie und der Arbeitnehmerkennzahl Beiträge, die mit der Pensionsregelung übereinstimmen, der Ihre Verwaltung für ihre Festangestellten beigetreten ist;
- des vollständigen Lohns.
Von folgenden Lohncodes werden Pensionsbeiträge einbehalten:
101 | indexierter Grundlohn |
110 | Der einem definitiv ernannten Personalmitglied, das ins Ausland entsandt wurde und auf eine Behördenpension in Betracht kommt, zuerkannte Lohn |
140 | anerkannte Berufskrankheit – befristete Entschädigung |
170 | Der einem definitiv ernannten Personalmitglied, das im Rahmen einer Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit abwesend ist, zuerkannte Lohn |
454 | Entschädigung für Zeremonienmeister, Wärter, Konservatoren, Totengräber, Totengräber-Brigadiers, Träger beim Bestattungsdienst, Beamten im Leichenhaus und in der Trauerhalle |
510 | Gehaltszuschlag für außerordentliche Leistungen – Betreuungs- und Pflegepersonal |
512 | Gehaltszuschlag für Nachtleistungen – Pflege- und Betreuungspersonal |
557 | jährlicher Gehaltszuschlag für Leiter des Feuerwehrdienstes |
851 | Gehaltszuschlag freiwillige Viertagewoche |
853 | Prämie Laufbahnende – Betreuungs-, Pflege- oder gleichgestelltes Personal |
854 | Entschädigung für Zeremonienmeister, Wärter, Konservatoren, Totengräber, Totengräber-Brigadiers, Träger beim Bestattungsdienst, Beamten im Leichenhaus und in der Trauerhalle |
855 | Gehaltszuschläge, die gemäß § 6.2. und § 6.3. der Sozialcharta vom 28.04.1994 in der Region Brüssel-Hauptstadt gewährt werden |
910 | Gehaltszuschlag für zusätzliche Leistungen – Betreuungs- und Pflegepersonal |
912 | Gehaltszuschlag für Nachtleistungen – Pflege- und Betreuungspersonal |
914 | 4, 8 oder 12% Hauptpfleger – Betreuungs- und Pflegepersonal |
916 | Gehaltszuschlag für Nachtleistungen – Pflege- und Betreuungspersonal |
957 | jährlicher Gehaltszuschlag für Leiter des Feuerwehrdienstes |
961 | Gehaltszuschlag für die Ausübung eines Mandats – Polizeipersonal |
976 | Zulage für Kompetenzentwicklung – Polizeipersonal |
993 | Ausbildungs- und Meisterzulage – Polizeipersonal. |