Definitiv ernanntes Personal
Für die definitiv ernannten Personalmitglieder werden die persönlichen Sozialversicherungsbeiträge auf den Beitrag von 3,55% für den Sektor Gesundheitspflege und Kranken- und Invalidenversicherung beschränkt.
Der Arbeitgebergrundbeitrag von 23,07% wird für die definitiv ernannten Personalmitglieder verringert um
- 1% für die Regelung der Berufskrankheiten des Privatsektors;
- 0,30% für die Regelung der Arbeitsunfälle des Privatsektors;
- 8,86% für das System der Alters- und Hinterbliebenenpensionen der Arbeitnehmer;
- 2,35% für den Sektor Entschädigungen der obligatorischen Kranken- und Invalidenversicherung;
- 1,46% für den Sektor Arbeitslosigkeit.