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Bescheinigungen

Das LSS stellt für die provinzialen und lokalen Verwaltungen die beiden folgenden Bescheinigungen aus:

  • eine Arbeitgeberbescheinigung, die bestätigt, dass eine Verwaltung auf regelmäßiger Basis ihre Sozialversicherungsmeldungen einreicht und die sich darauf beziehenden Beträge zahlt; diese Bescheinigung kann im Rahmen der Gesetzgebung über die staatlichen Ausschreibungen genutzt werden;
  • eine Arbeitnehmerbescheinigung, die Löhne und Leistungen eines Arbeitnehmers angibt;

Die Bescheinigungen werden über den Aktenverwalter beantragt und sind kostenlos. Sie werden nur an die unmittelbar Beteiligten versandt.