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Zielgruppenermäßigung für bezuschusstes Vertragspersonal

Bezuschusstes Vertragspersonal (= BVA) sind Arbeitnehmer und Angestellte, deren Lohn- und/oder Gehaltskosten durch eine Prämie der regionalen Verwaltung gedeckt werden.

Eine provinziale oder lokale Verwaltung kann einen bezuschussten Vertragsarbeitnehmer/-angestellten in Dienst nehmen auf Basis:

  • der Regelung des bezuschussten Vertragspersonals in den lokalen Verwaltungen, die durch den Königlichen Erlass Nr. 474 vom 28.10.1986 zur Einrichtung eines Systems für staatlich bezuschusstes Vertragspersonal (BVA) bei gewissen lokalen Verwaltungen eingeführt wurde;
  • des Systems des bezuschussten Vertragspersonals bei den lokalen Verwaltungen, das durch das Programmgesetz vom 30.12.1988 eingeführt wurde.

Für bezuschusstes Vertragspersonal kann der Arbeitgeber während der vollständigen Dauer der Beschäftigung eine Zielgruppenermäßigung erhalten.