Vertragspersonal
Für das Vertragspersonal der provinzialen und lokalen Verwaltungen betragen die persönlichen Sozialversicherungsbeiträge 13,07 %. Der Arbeitgebergrundbeitrag wird auf 23,07 % festgelegt.
Die persönlichen Sozialversicherungsbeiträge setzen sich zusammen aus:
- dem Beitrag für den Sektor Entschädigungen der obligatorischen Kranken- und Invalidenversicherung: 1,15 %
- dem Beitrag für den Sektor Gesundheitspflege der obligatorischen Kranken- und Invalidenversicherung: 3,55 %
- dem Beitrag für den Sektor Arbeitslosigkeit: 0,87 %
- dem Beitrag für das System der Alters- und Hinterbliebenenpensionen der Arbeitnehmer: 7,50 %
Vom Arbeitgebergrundbeitrag von 23,07 % werden die Arbeitgeberbeiträge der nicht anwendbaren Sozialversicherungsregelungen abgezogen. Konkret verringert sich der Arbeitgebergrundbeitrag um
- 1% für die Regelung der Berufskrankheiten des Privatsektors;
- 0,30% für die Regelung der Arbeitsunfälle des Privatsektors, wenn das Personal der provinzialen und lokalen Verwaltung der Arbeitsunfallregelung des öffentlichen Sektors unterliegt.