Einleitung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die der Arbeitsunfallregelung des Privatsektors unterliegen, haben zwei Arbeitgeberbeiträge zu zahlen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die der Arbeitsunfallregelung des Privatsektors unterliegen, haben zwei Arbeitgeberbeiträge zu zahlen.