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Sachvorteile

Sachvorteile (Wohnung, Heizung, Strom usw.) werden bei der Berechnung der Pension nicht berücksichtigt, es sei denn, sie werden Personalmitgliedern gewährt, die in der Eigenschaft als Hausmeister definitiv ernannt wurden.

Für die definitiv ernannten Hausmeister kommen die Sachvorteile unter bestimmten Bedingungen für die Pension des öffentlichen Sektors in Betracht und unterliegen Pensionsbeiträgen.

Wenn der definitiv ernannte Hausmeister ein Tarifgehalt erhält, werden die Sachvorteile von Pensionsbeiträgen befreit. Das Tarifgehalt unterliegt jedoch Pensionsbeiträgen.

Wenn der definitiv ernannte Hausmeister kein Tarifgehalt erhält, sondern nur Sachvorteile oder einen Gehaltszuschlag zusätzlich zu diesen Vorteilen, unterliegen die Sachvorteile Pensionsbeiträgen. Der etwaige Gehaltszuschlag, den die Verwaltung zusätzlich zu den Sachvorteilen gewährt, ist von Pensionsbeiträgen befreit