Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Verwaltungen, die kein Personal mehr beschäftigen

Eine Verwaltung, die ein ganzes Quartal lang kein Personal beschäftigt hat, muss das LSS über einen gesicherten Zugang auf der Portalseite der sozialen Sicherheit davon spätestens am letzten Tag des Monats in Kenntnis setzen, der auf dieses Quartal folgt. Für das betreffende Quartal muss die Verwaltung keine DmfAPPL mehr einreichen.

Eine Verwaltung, die den Dienstaustritt ihres letzten Arbeitnehmers anhand der Dimona-Meldung meldet und in Erwägung zieht, in naher Zukunft erneut Personal einzustellen, muss dies auch dem LSS melden und wird aus dem Arbeitgeberrepertorium gelöscht.

Eine provinziale oder lokale Verwaltung, die kein Personal mehr beschäftigt, aber als Schuldner der zusätzlichen Entschädigung im Rahmen des Systems der Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie (SAB) dem LSS Beiträge schuldet, bleibt eingetragen im Arbeitgeberrepertorium.