Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Der Arbeitgeberbeitrag der provinzialen und lokalen Verwaltungen für den Sektor Berufskrankheiten

Für vertragliche und definitiv ernannte Personalmitglieder der dem LSS angegliederten Verwaltungen wird ein Arbeitgeberbeitrag für den Sektor Berufskrankheiten in Höhe von 0,17 % des sozialversicherungspflichtigen Lohns geschuldet.

Der Arbeitgeberbeitrag für den Sektor Berufskrankheiten ist für die Föderalagentur für Berufsrisiken (FEDRIS) bestimmt und wird zur Finanzierung der Leistungen für Berufskrankheiten an die Personalmitglieder der provinzialen und lokalen Verwaltungen verwendet.

Der Arbeitgeberbeitrag wird nicht für Studenten und Betreuer geschuldet.

Der Arbeitgeberbeitrag wird jedoch für Künstler und Tageseltern geschuldet, die den Sozialstatut in Anspruch nehmen, aber diese Personalmitglieder schulden dafür den Arbeitgeberbeitrag für die Berufskrankheitsregelung des Privatsektors.