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8.4.3.6. Entschädigungen, die einem Sonderbeitrag unterliegen

Der Vorteil hinsichtlich der persönlichen und individuellen Nutzung eines durch den Arbeitgeber bereitgestellten Fahrzeugs wird gemäß der betreffenden Steuerregelung berechnet und ist mit dem Lohncode 770 anzugeben.

Auf diesen Vorteil werden keine Sozialversicherungsbeiträge geschuldet.

Je Arbeitnehmer stellen Sie jedes Quartal den Vorteil fest, indem Sie einen CO2-Anteil auf sechs Siebtel des Katalogwerts des kostenlos zur Verfügung gestellten Fahrzeugs anwenden. Unter Katalogwert versteht man den Katalogpreis des Fahrzeugs im Neuzustand beim Verkauf an eine Privatperson, einschließlich Zubehör und tatsächlich gezahlter Mehrwertsteuer, ohne Berücksichtigung von Rabatten, Ermäßigungen, Nachlässen oder Erstattungen.

Der Katalogwert wird mit einem Prozentsatz multipliziert, um das Alter des Fahrzeugs zu berücksichtigen.

Der Basis-CO2-Koeffizient beträgt 5,5 % bei einem CO2-Ausstoß von

  • 87 g/km für Fahrzeuge mit Dieselmotor;
  • 105 g/km für Fahrzeuge mit LPG- oder Benzinmotor.

Bei einem höheren Ausstoß wird der Koeffizient um 0,1 % pro CO2-Gramm erhöht, mit einem maximalen Prozentsatz von 18 %.
Bei einem geringeren Ausstoß wird der Koeffizient um 0,1% pro CO2-Gramm mit einem minimalen Prozentsatz von 4 % verringert.

Fahrzeuge, für die keine Angaben in Bezug auf den CO2-Ausstoß vorliegen, sind bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen einem Fahrzeug mit einem CO2-Ausstoß von 205 g/km (Benzin-, LPG- oder Erdgasmotor) oder von 195 g/km (Diesel) gleichzusetzen.

Der steuerpflichtige Vorteil darf auf keinen Fall weniger als 820 EUR (nicht indexiert) pro Jahr betragen.

Für 2017 entspricht der indexierte Betrag 1280EUR.

Falls eine Beteiligung des Arbeitnehmers erforderlich ist, verringert sich der berechnete Vorteil dementsprechend.

Für ein Nutzfahrzeug, für das kein CO2-Sonderbeitrag geschuldet wird, das aber von der Steuerverwaltung als „Lieferwagen“ bezeichnet wird und als Vorteil jeglicher Art veranlagt wird, ist der steuerpflichtige Vorteil mit dem Lohncode 770 anzugeben.

Für die praktische Anwendung verweisen wir auf die Steuervorschriften auf der Website des FÖD Finanzen.

Keine einzige Einrichtung, die die in der DmfAPPL erwähnten Angaben nutzt, muss diese Angabe pro Beschäftigungszeile kennen. Wenn für den Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungszeilen verwendet werden müssen, kann der Gesamtbetrag dieses Vorteils für das ganze Quartal deshalb problemlos an eine einzige Beschäftigungszeile gekoppelt werden.

Die Gewinnbeteiligungen, die eine Interkommunale an ihre Personalmitglieder zahlt, ist mit Entlohnungscode 780 anzugeben.

Die von Arbeitgebern gezahlten Verkehrsbußen werden mit dem Entlohnungscode 791 angegeben.

Die Zahlungen des Arbeitgebers zur Bildung einer außergesetzlichen Pension zugunsten seiner Personalmitglieder oder ihrer Berechtigten werden mit

  • dem Entlohnungscode 792 angegeben, wenn die außergesetzliche Rente bei der Pensionierung direkt an den Arbeitnehmer gezahlt wird;
  • dem Entlohnungscode 793 angegeben, wenn der Vorteil an eine Versicherungsgesellschaft oder an eine Rentenverwaltungsstelle überwiesen wird.

Die direkte Überweisung einer außergesetzlichen Rente im Rahmen einer Gruppenversicherung, die nicht pro Arbeitnehmer individualisiert werden kann oder an ein ehemaliges Personalmitglied, das nicht mehr im Dienst ist (oder an dessen/deren Angehörige(n)), kann in dem Block „nicht an eine natürliche Person gebundener Beitrag“ angegeben werden.

Für die Personalmitglieder einiger Antwerpener Verwaltungen wird der Lohn, für den der Beitrag im Rahmen des zweiten Pensionspfeilers Vertragspersonal berechnet wird, mit den Entlohnungscodes 794 (Lohnteil unter oder gleich wie Schwellenbetrag) und 795 (Lohnteil über dem Schwellenbetrag) angegeben.

Für die Personalmitglieder einer Reihe von Verwaltungen in Brügge wird der Lohn, für den der Beitrag im Rahmen des zweiten Pensionspfeilers Vertragspersonal berechnet wird, mit den Entlohnungscodes 796 (0 bis einschließlich 9 Dienstjahre), 797 (10 bis einschließlich 19 Jahre Dienstjahre), 798 (20 bis einschließlich 29 Jahre Dienstjahre) und 799 (30 oder mehr Jahre Dienstjahre) angegeben.