Gewährungsbedingungen
Die soziale Deckung des entlassenen Personalmitglieds muss nur reguliert werden, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
- die Eigenschaft eines Arbeitnehmers erhalten haben, der der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer unterworfen ist;
- als Arbeitssuchender beim regionalen Amt für Arbeitsbeschaffung gemeldet sind;
- oder den Nachweis erbringen, dass er während desselben Zeitraums aufgrund von Krankheit oder Invalidität arbeitsunfähig war oder sich gemäß der Gesetzgebung über die obligatorische Kranken- und Invalidenversicherung in einer Periode des Mutterschaftsurlaubs befand.