Kilometergeld für Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte und berufliche Reisen - Korrektur
Der königliche Erlass vom 10. November 2022 (BS vom 16. November 2022) sieht ab dem 1. Oktober 2022 vierteljährlich ein neu berechnetes Kilometergeld für die föderalen öffentlichen Dienste vor und legt die Modalitäten dafür fest. Dieser Betrag gilt als Höchstbetrag, der als zulässige Kostenvergütung ohne LSS-Abgaben für Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte und berufliche Reisen mit dem privaten Fahrzeug akzeptiert wird.
Außerdem sieht der königliche Erlass rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März bis zum 30. Juni 2022 eine Erhöhung des Kilometergeldes auf 0,4020 EUR/km vor. Das heißt, wenn eine Kilometerpauschale vorgesehen ist, die dem Höchstbetrag der freigestellten Intervention entspricht, können die gewährten Kilometerpauschalen auf diesen Betrag erhöht werden, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Nichtsozialversicherungspflichtigkeit hat.
Der in der Zwischenmitteilung vom 23. November 2022 genannte Betrag wäre nicht der im Rundschreiben genannte Betrag. Die Höhe des Kilometergeldes ab dem 1. Oktober 2022 wird nach Veröffentlichung des Rundschreibens bekannt gegeben.
Zusammenfassend beträgt das Kilometergeld für die Nutzung des Privatwagens im Jahr 2022 also:
- vom 1. Januar 2022 bis 28. Februar 2022: 0,3707 EUR/km
- vom 1. März 2022 bis 30. Juni 2022: 0,4020 EUR/km
- vom 1. Juli 2022 bis 30. September 2022: 0,4170 EUR/km
- vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2022: Betrag wird noch veröffentlicht.