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Beispiel für die Meldung von hybriden IFIC-Tabellen

Ein und derselbe Mitarbeiter hat mehrere IFIC-Tabellen gleichzeitig. Wie sollte diese Situation in den Capelo-Blöcken der DmfA angegeben werden?

Meldung von statutarischen Personalmitgliedern

Beide Tarife werden unter derselben Beschäftigungszeile angegeben. Das Verhältnis zwischen den beiden Tarifen wird über die Bereiche „Anzahl der Wochenstunden“ und „Anzahl der Wochenstunden - volles Tarifgehalt“ im Block „Tarifgehalt“ angegeben.

Beispiel:

ein Bediensteter wird zu 80 % in der Gehaltstabelle X und zu 20 % in der Gehaltstabelle Y bezahlt.
In der DmfA ist eine Beschäftigungszeile mit zwei Blöcken „Tarifgehalt“ gekennzeichnet:

  • Beschäftigungszeile #1
    • Beschäftigungsdaten für den öffentlichen Sektor
      • Block „Tarifgehalt“ #1
      • Referenz der Gehaltstabelle = X
      • Anzahl der Stunden pro Woche = 30,4
      • Anzahl der Stunden pro Woche – vollständiges Tarifgehalt = 38
      •  …
    • Block „Tarifgehalt“ #2
      • Referenz der Gehaltstabelle = Y
      • Anzahl der Stunden pro Woche = 7,6
      • Anzahl der Stunden pro Woche – vollständiges Tarifgehalt = 38
      •  …

Meldung von Vertragsbediensteten

Für Vertragsbedienstete können nur Capelo-Blöcke für Leistungen, die für die Behördenpension in Frage kommen, gemeldet werden.

Beziehen sich beide Tarife auf Leistungen, die für eine Behördenpension in Frage kommen, wird das gleiche Verfahren wie bei den Vertragsbediensteten angewandt (siehe oben).

Wenn sich ein Tarif auf Leistungen bezieht, die für eine Behördenpension in Frage kommen, und der andere Tarif nicht, dann müssen zwei Beschäftigungszeilen eingerichtet werden

  • eine Beschäftigungszeile für die Leistungen, die für eine Behördenpension in Frage kommen, und der entsprechende Tarif im Capelo-Block „Tarifgehalt“
  • eine Beschäftigungszeile für die Leistungen, die nicht für eine Behördenpension in Frage kommen, ohne Capelo-Daten

Beispiel:

ein Bediensteter wird zu 80 % in der Gehaltstabelle X und zu 20 % in der Gehaltstabelle Y bezahlt.

Leistungen im Zusammenhang mit der Gehaltstabelle X kommen für eine Behördenpension in Betracht. Leistungen im Zusammenhang mit der Gehaltstabelle Y kommen nicht für eine Behördenpension in Betracht.

In der DmfA sind zwei Beschäftigungszeilen angegeben:

  • Beschäftigungszeile 1 mit den mit Gehaltstabelle X verbundenen Leistungen
    • Beschäftigungsdaten für den öffentlichen Sektor
      • Block „Tarifgehalt“ #1
        • Referenz der Gehaltstabelle = X
        • Anzahl der Stunden pro Woche = 30,4
        • Anzahl der Stunden pro Woche – vollständiges Tarifgehalt = 38
  • Beschäftigungszeile 2 mit den mit Gehaltstabelle Y verbundenen Leistungen